-
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
-
(Basis Dezember 2010 = 100). * 2 Der Regierungsrat kann die Löhne jeweils auf Jahresanfang unter Vorbe- halt der Budgetgenehmigung durch den Kantonsrat ganz oder teilweise der Teuerung anpassen. Dabei können erfahren und an denen ein öffentliches Geheim- haltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. * 2 Die Pflicht zur Wahrung des A Amtsgeheimnisses bleibt nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestehen. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und ande- re Amtsstellen sowie zur Erfüllung der Zeugnispflicht in g
-
831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
-
arbeitnehmende Person mindestens 50 Jahre alt ist und nicht weniger als 20 Jahre im gleichen Haus- halt tätig war. 8. Schlussbestimmungen § 26 Streitigkeiten 1 Für Streitigkeiten aus diesem NAV ist vor arbeitnehmende Person im Haushalt mit der zu betreuenden Person aufhält und sich ihr zur Verfügung halten muss, ohne dass ein aktiver Arbeitseinsatz erfolgt, gilt als Präsenzzeit. Dies gilt auch für die
-
3259.4a - Beilage: Synopse
-
(ID 2283) Spezial-Synopse Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen Geltendes Recht
-
3259.3a - Beilage: Synopse
-
(ID 2283) Spezial-Synopse Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schiff- fahrt auf den Zuger Seen Geltendes Rech
-
3294.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Ausland für die Auf- wandbesteuerung nicht als schädlich betrachtet. Viele aufwandbesteuerte Personen halten ihr Vermögen in eigenen Schweizer Vermögensver- waltungsgesellschaften (sogenannte personal holdings)
-
3294.1 - Interpellationstext
-
Vorlage Nr. 3294.1 Laufnummer 16706 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Praxis der Pauschalbesteuerung im Kanton Zug vom 1. September 2021 Die SP-Fraktion hat am 1. September 2021 folgende Inter
-
3299.2 - Antrag des Regierungsrats
-
Beitrag des Kantons fest. 2 Die Gebäudeversicherung trägt die Kosten für die Beschaffung und den Unter- halt der Alarmierungsanlage. 2 Die Gebäudeversicherung Zug trägt die Kosten für die Beschaffung und den
-
3333.2 - Antrag des Regierungsrats (Personalgesetz)
-
Landschreibers entspricht im Minimum der ersten Stufe der obersten Gehaltsklasse und im Maximum dem Ge- halt der Präsidentin oder des Präsidenten des Obergerichts und des Verwal- tungsgerichts. In diesem Rahmen it dem Maximum der 22. GehaltsklasseLohnklasse, nach 6 Amtsjahren demjenigen der 23. Ge- haltsklasseLohnklasse und nach 12 Amtsjahren demjenigen der 24. Gehaltsklas- seLohnklasse. - 26 - Geltendes Recht Regelung vorsieht, wer- den entsprechend dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich in eine der Ge- haltsklassen eingereiht. 3 Aufgehoben. 4 In besonderen Fällen kann das Gehalt auch ohne Klasseneinreihung in
-
3255.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
tte An der Sitzung vom 1. September 2021 ist die Stawiko mit 12 Ja- zu 0 Nein-Stimmen ohne Ent- haltung auf die Vorlage eingetreten. Aus der Beratung ergaben sich verschiedene Fragen und Abklärungsaufträge werden. ➔ Die Stawiko hat an der Sitzung vom 1. September 2021 mit 9 Ja- zu 3 Nein-Stimmen ohne Ent- haltung beschlossen, dass im Kanton die engere Stawiko miteinbezogen werden soll. Stellungnahme des Regi
-
3286.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 3286.1 Laufnummer 16691 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC Bericht und Antrag des Re