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1107.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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te Informatio- nen angewiesen, um unseren verfassungsmässigen Aufgaben nachkommen zu können. Wir halten fest, dass die Stawiko inskünftig auf Nachtragskreditbegehren nur noch in begründeten Ausnahmefällen angehören. Die Startfinanzierung im beantragten Umfang von Fr. 87'000.- findet unsere Zustimmung. Wir halten jedoch die im regierungsrätlichen Bericht erwähnte Modellrechnung für zu optimistisch, welche zeigt
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1161.3 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1161.3 (Laufnummer 11397) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KINDERZULAGEN ZUSATZBERICHT UND -ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 27. JANUAR 2004 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrt
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1090.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bisherigen Verlauf des Staatshaushaltes nicht verändern. 1090.1 - 11082 9 8. Antrag Zusammenfassend halten wir fest, dass gemäss § 89 GewG der Kantonsrat für kon- zessionspflichtige Nutzungen öffentlicher
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1100.2 - Antwort des Regierungsrates
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Dabei müssen sich die Leistungserbringer an die vertraglich oder behördlich festgelegten Tarife halten und dürfen für die Leis- tungen gemäss KVG keine weitergehenden Vergütungen berechnen (Art. 44 KVG)
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1115.2 - Antwort des Regierungsrates
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Grossanlässe mit intensiver Nutzung des Wassers, insbesondere im Seeuferbereich, nur sehr zurück- haltend bewilligt, jedenfalls nur dann, wenn die Veranstalter solcher Anlässe verbind- lich aufzeigen, wie
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1134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ergreifen. Nur der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat sich für eine gegenteilige Haltung entschieden. Im Kanton Bern hat das Parlament das Referendum bereits beschlossen und im Kanton St
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1147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Motionsrecht 5. Revisionsbestrebungen im Bereich des Bürgerrechts auf Bundes- und Kantonsebene 6. Haltung des Regierungsrates 7. Antrag 1147.2 - 11282 3 1. Ausgangspunkt: Die Entscheide des Bundesgerichts n Bestimmungen des Bundesrechts, die auf das kantonale Recht Einfluss haben, behandelt sind. 6. Haltung des Regierungsrates Der Regierungsrat steht der Motion der SVP-Fraktion ablehnend gegenüber. Sie sich die Bürgergemeindeversammlung insbesondere an die bundes- verfassungsmässigen Grundrechte zu halten hat, namentlich das Gleichheitsgebot (Art. 8 Abs. 1 BV), das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs.
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1160.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ten zu kön- nen, liegt zur Zeit ein Konzept für eine Verkehrsleitebene vor. Dieses Konzept bein- haltet sämtliche Anlagen (Steuerungssystem, Verkehrsinformationssystem, Ver- kehrsbeeinflussungssystem, rates betreffend Bus- spur Chamerstrasse vom 15. Dezember 1998 sowie KRB vom 27. Mai 1999): - Haltestellen (Busbuchten) dienen zu 25 % dem öffentlichen, zu 75 % dem privaten Verkehr. - Signalanlagen dienen und Erhebungen betreffend einer allfälligen Busspur Zugerstrasse in Cham sowie eines Umbaus der Haltestellen in Nidfuren. Gesamter Rahmenkredit 8 Mio. Franken 7. Radstrecken Bei den Radstrecken konnten die
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1160.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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nen Diskussionen doch eher grosszügig gezeigt hatte, nahm sie bei dieser Frage eine restriktive Haltung ein. Sie anerkannte, dass die seit 1988 aufgelaufene Teuerung von rund 45 % bei der Fest- legung
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1159.2 - Antwort des Regierungsrates
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dass bezüglich Umwelt- schutz die Industrie, die Fahrzeuge usw. sich an die gesetzlichen Grenzwerte halten müssen - jedoch die gleichen gesetzlichen Grenzwerte bei der Sied- lungsplanung nicht greifen müssen