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1185.2 - Antwort des Regierungsrates
Strassenbauprogramm ent- halten und werden durch die Baudirektion erstellt. 10 1185.2 - 11347 Weitere Haltestellen werden erst im Rahmen der 1. Teilergänzung geprüft (zusätzli- che Haltestellen und deren Erschliessung)
612.142 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich sowie in weiteren Bereichen gemäss der Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung) vom 7. April 2020 (BGS 612.14)
formal auf die Anspruchsbe- rechtigung geprüft. Im Anschluss werden formal zugelassene Gesuche in- haltlich geprüft. 2 Anträge mit einer Beitragssumme, welche über der Zuständigkeitsgrenze der jeweiligen
423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, DMSG)
begleitet worden sind. * 5 Beiträge werden nur entrichtet, wenn die Restaurierung oder die Unter- haltsarbeiten von der Denkmalpflege begleitet werden. * § 35 Beiträge an Massnahmen des Ortsbildschutzes 1
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
e 1 Baulinien­, Niveaulinien­ sowie Strassenpläne sichern Strassen, Trassen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Verkehrsanlagen. Sie dienen der Gestaltung
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
Informationen in elektroni­ scher Form öffentlich zugänglich gemacht werden. Es wacht über die Ein­ haltung der Offenlegungspflichten. § 56 Geschäftsordnung 1 Das Verwaltungsgericht ordnet seine Organisation
Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
der Landschreiber sowie die von dieser oder diesem bestimmten Mitarbeitenden der Staatskanzlei er­ halten einen Systemzugang. § 13 Kein Videostreaming 1 Die laufende Kantonsratssitzung wird nicht im Internet
Verordnung zum Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsverordnung; VideoV)
Organe; c) die Betriebsorganisation; d) die technischen Aufbaustrukturen und Spezifikationen; e) die Haltung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer; f) die Situationspläne oder die Kartenausschnitte
Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)
Kanton Zug 821.18 Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG­VO) Vom 22. Oktober 2015 (Stand 1. Oktober 2018) Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesun
Reglement über die Beiträge für den obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt der kantonalen Mittelschulen (Beiträge Fremdsprachenaufenthalt)
den Schulen vorgesehenen freiwilligen oder obligatorischen, eine bis vier Wochen dauernden Aufent­ halte im fremdsprachigen In­ oder Ausland. 3 Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Wiederholung des
Justizvollzugsverordnung (JVV)
Kanton Zug 331.11 Justizvollzugsverordnung (JVV) Vom 20. März 2018 (Stand 24. März 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 123 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgen

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