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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (EG AuG)
der Zwangsmassnahmen 1 Die nachträgliche Überprüfung der Rechtmässigkeit der kurzfristigen Fest- haltung ist innert zehn Tagen seit dem Ende der Festhaltung beim Verwal- tungsgericht zu beantragen. 2 Gegen
Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsamer Durchführung der Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
gehalten, im Verhältnis der Kursteilneh- mer Lehrpersonal für die gemeinsame Ausbildung bereit zu halten und ge- mäss der jährlichen Ausbildungsplanung zur Verfügung zu stellen. 2 Der Einsatz des Lehrpersonals
Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Ausübung der Polizeidienste auf der Nationalstrasse A4, Zürich-Luzern, zwischen dem Anschluss Affoltern am Albis und der Verzweigung Blegi (A4/A4a)
seines Polizeikorps besteht. 4 Vorbehalten bleibt die Haftung des Betreuungskantons als Motorfahrzeug- halter gemäss Bundesrecht. Art. 12 Beistand 1 Haben sich Angehörige eines Betreuungskantons wegen ihres
Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen
Kanton Zug 633.1 Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen Vom 10. Dezember 1948 (Stand 1. Oktober 1959) Die Regierungen der Kantone,
Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonzession)
Kanton Zug 741.1 Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonz
732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des ZEBA
Kanton Zug 732.22 Reglement über die Abfallbewirtschaftung des ZEBA Vom 19. Mai 2005 (Stand 1. Januar 2019) Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes für die Bewirtschaftung der Abfälle, gestützt
442.1-1-1.de.pdf
Solothurn versetzt. Als Folge davon wird die dortige Stiftskirche von St. Urs und Viktor, mit Beibe- haltung ihrer bisherigen Eigen- schaft einer Pfarrkirche, zur Kathe- dralkirche und das dasige Kolle- giatstift Verbindung zu unterhalten, welche die öffentliche Ruhe gefährden könnte; und sollte ich je Kunde er- halten von einem dem Staate schäd- lichen Anschlage, sei es in meiner Diözese oder anderswo, so werde ich
Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat)
. Händler, die ihre Ware direkt an die Schlachthäu- ser liefern, sind von der Verpflichtung zur Haltung eines Stalles be- freit, ebenso die Nebenpatentinhaber, sofern sie den Stall ihres Dienstherrn oder
Datenschutzgesetz
geheimnis besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter. * 11 157.1 2 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen und Wahrnehmungen an Drittpersonen und Amtsstellen sowie zur Erfüllung der Zeugnispflicht
933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
Kanton Zug 933.111 Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee Vom 23. Mai 1996 (Stand 1. März 2019) Die Konkordatskommission, gestützt auf § 20 des Konkordates über die Fisch

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