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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (EG AuG)
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der Zwangsmassnahmen 1 Die nachträgliche Überprüfung der Rechtmässigkeit der kurzfristigen Fest- haltung ist innert zehn Tagen seit dem Ende der Festhaltung beim Verwal- tungsgericht zu beantragen. 2 Gegen
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Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsamer Durchführung der Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
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gehalten, im Verhältnis der Kursteilneh- mer Lehrpersonal für die gemeinsame Ausbildung bereit zu halten und ge- mäss der jährlichen Ausbildungsplanung zur Verfügung zu stellen. 2 Der Einsatz des Lehrpersonals
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Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Ausübung der Polizeidienste auf der Nationalstrasse A4, Zürich-Luzern, zwischen dem Anschluss Affoltern am Albis und der Verzweigung Blegi (A4/A4a)
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seines Polizeikorps besteht. 4 Vorbehalten bleibt die Haftung des Betreuungskantons als Motorfahrzeug- halter gemäss Bundesrecht. Art. 12 Beistand 1 Haben sich Angehörige eines Betreuungskantons wegen ihres
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Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen
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Kanton Zug 633.1 Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen Vom 10. Dezember 1948 (Stand 1. Oktober 1959) Die Regierungen der Kantone,
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Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonzession)
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Kanton Zug 741.1 Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonz
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732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des ZEBA
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Kanton Zug 732.22 Reglement über die Abfallbewirtschaftung des ZEBA Vom 19. Mai 2005 (Stand 1. Januar 2019) Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes für die Bewirtschaftung der Abfälle, gestützt
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442.1-1-1.de.pdf
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Solothurn versetzt. Als Folge davon wird die dortige Stiftskirche von St. Urs und Viktor, mit Beibe- haltung ihrer bisherigen Eigen- schaft einer Pfarrkirche, zur Kathe- dralkirche und das dasige Kolle- giatstift Verbindung zu unterhalten, welche die öffentliche Ruhe gefährden könnte; und sollte ich je Kunde er- halten von einem dem Staate schäd- lichen Anschlage, sei es in meiner Diözese oder anderswo, so werde ich
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Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat)
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. Händler, die ihre Ware direkt an die Schlachthäu- ser liefern, sind von der Verpflichtung zur Haltung eines Stalles be- freit, ebenso die Nebenpatentinhaber, sofern sie den Stall ihres Dienstherrn oder
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Datenschutzgesetz
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geheimnis besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter. * 11 157.1 2 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen und Wahrnehmungen an Drittpersonen und Amtsstellen sowie zur Erfüllung der Zeugnispflicht
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933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
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Kanton Zug 933.111 Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee Vom 23. Mai 1996 (Stand 1. März 2019) Die Konkordatskommission, gestützt auf § 20 des Konkordates über die Fisch