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Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl
Kanton Zug 742.21 Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl Vom 24. September 1955 (Stand 10. Dezember 1956) Ziff. 1 Zweck 1 Im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse bei der Aufsu
Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl
Kanton Zug 933.14 Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl Vom 24. April 1947 (Stand 7. August 1947) Für die Fischerei im
Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
Kanton Zug 512.2 Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei­Organisationsgesetz) Vom 30. November 2006 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
Prüfungsexpertinnen und ­experten überwachen den ordnungsgemäs­ sen Verlauf der mündlichen Prüfungen. Sie halten den Ablauf schriftlich fest und geben den Fachlehrpersonen nach den mündlichen Maturitätsprü­ fungen
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
unterhält ein EDV­Programm, das a) die Stimmbüros der Einwohnergemeinden bei der Übertragung des In­ halts der Wahl­ und Stimmzettel in elektronischer Form unterstützt; b) den so erfassten Inhalt der Wahl­ Vorgeschlagenen ausgefüllt werden. 4 Die auf dem Wahlzettel aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten er­ halten je eine Kandidatenstimme. 15 131.1 § 44 Bereinigung der veränderten Wahlzettel 1 Die veränderten
512.4 - Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP)
Kanton Zug 512.4 Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP) Vom 13. November 2018 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierun
Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
Falldaten 1 Die Personen­ und Falldaten a) dienen als Grundlage für Berichte und Lagebeurteilungen; b) halten Ermittlungsdaten in Arbeitskarteien fest; c) dokumentieren polizeiliches Handeln; d) dienen als Grundlage
Richtlinien für die Ausgestaltung der amtlichen Abstimmungserläuterungen
es und des Regie- rungsrates). S. 2 enthält das Inhaltsverzeichnis, S. 3 und eventuell S. 4 ent- halten die wichtigsten Argumente, somit die wichtigsten Gründe für ein Ja oder für ein Nein des Kantonsrates
Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz)
Kanton Zug 154.11 Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) Vom 1. Februar 1979 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zu
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
e 1 Baulinien­, Niveaulinien­ sowie Strassenpläne sichern Strassen, Trassen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Verkehrsanlagen. Sie dienen der Gestaltung

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