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Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl
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Kanton Zug 742.21 Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl Vom 24. September 1955 (Stand 10. Dezember 1956) Ziff. 1 Zweck 1 Im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse bei der Aufsu
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Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl
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Kanton Zug 933.14 Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl Vom 24. April 1947 (Stand 7. August 1947) Für die Fischerei im
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Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
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Kanton Zug 512.2 Gesetz über die Organisation der Polizei (PolizeiOrganisationsgesetz) Vom 30. November 2006 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der
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414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
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Prüfungsexpertinnen und experten überwachen den ordnungsgemäs sen Verlauf der mündlichen Prüfungen. Sie halten den Ablauf schriftlich fest und geben den Fachlehrpersonen nach den mündlichen Maturitätsprü fungen
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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unterhält ein EDVProgramm, das a) die Stimmbüros der Einwohnergemeinden bei der Übertragung des In halts der Wahl und Stimmzettel in elektronischer Form unterstützt; b) den so erfassten Inhalt der Wahl Vorgeschlagenen ausgefüllt werden. 4 Die auf dem Wahlzettel aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten er halten je eine Kandidatenstimme. 15 131.1 § 44 Bereinigung der veränderten Wahlzettel 1 Die veränderten
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512.4 - Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP)
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Kanton Zug 512.4 Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP) Vom 13. November 2018 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierun
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Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
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Falldaten 1 Die Personen und Falldaten a) dienen als Grundlage für Berichte und Lagebeurteilungen; b) halten Ermittlungsdaten in Arbeitskarteien fest; c) dokumentieren polizeiliches Handeln; d) dienen als Grundlage
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Richtlinien für die Ausgestaltung der amtlichen Abstimmungserläuterungen
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es und des Regie- rungsrates). S. 2 enthält das Inhaltsverzeichnis, S. 3 und eventuell S. 4 ent- halten die wichtigsten Argumente, somit die wichtigsten Gründe für ein Ja oder für ein Nein des Kantonsrates
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Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz)
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Kanton Zug 154.11 Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) Vom 1. Februar 1979 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zu
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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e 1 Baulinien, Niveaulinien sowie Strassenpläne sichern Strassen, Trassen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Verkehrsanlagen. Sie dienen der Gestaltung