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Gesetz über den Feuerschutz
rates.1) 1) Gemäss § 3 DelV (BGS 153.3) genehmigt die Sicherheitsdirektion das Reglement. Vorbe­ halten bleibt die teilweise Genehmigung resp. Nichtgenehmigung durch den Regierungsrat. 8 722.21 § 31 S
Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung (VO GebVG)
Kanton Zug 722.111 Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung (VO GebVG) Vom 21. November 2017 (Stand 1. Januar 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kan
753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
Standplatz verfügt. 3 753.1 § 6 Halterwechsel oder Standplatzänderungen 1 Der Halter eines im Kanton Zug immatrikulierten Schiffes hat der Schiff­ fahrtskontrolle jeden Halterwechsel und jede Standplatzänderung Regierungsrat erlässt einen Gebührentarif. * § 13a * Steuerpflicht 1 Steuerpflichtig sind Halterinnen und Halter von Schiffen, die ihren Standort im Kanton Zug haben oder die länger als einen Monat im Kantons­ 3 Bei nautischen Veranstaltungen entfällt die Bewilligungspflicht. § 8 Entzug 1 Wenn die Halterin oder der Halter mit der Entrichtung von Gebühren oder Steuern im Rückstand ist oder die Voraussetzungen
826.25 - Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge
aaten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Freihandelsassoziation, die Gegenrecht halten und vergleichbare Leistungen gewähren. * § 3 Zeitpunkt der Bezugsberechtigung 1 Mutterschaftsbeiträge
Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung)
Kanton Zug 861.41 Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung) Vom 20. Dezember 1983 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Gesetzes über die Sozialhi
Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
und Durchführung der Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge und Schutzbedürftige mit Aufent- haltsbewilligung im Kanton Zug vom 30. Mai 2006 werden aufgehoben. § 15 Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt
Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern
Kanton Zug 868.73 Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern Vom 15. Dezember 1977 (Stand 15. Dezember 1977) Der Kantonsrat des Kantons Zug, nach Kenntnisnahme e
Kantonsratsbeschluss betreffend Ausrichtung von Beiträgen zur Sanierung landwirtschaftlicher Kleinbetriebe
Kanton Zug 922.513 Kantonsratsbeschluss betreffend Ausrichtung von Beiträgen zur Sanierung landwirtschaftlicher Kleinbetriebe Vom 28. Februar 1985 (Stand 1. Januar 1999) Der Kantonsrat des Kantons Zug
Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
erfahren und an denen ein öffentliches Geheim­ haltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. * 2 Die Pflicht zur Wahrung des A Gehaltserhöhungen ganz oder teilweise rückgängig gemacht sowie die Versetzung in eine tiefere Ge­ haltsstufe oder Gehaltsklasse angeordnet werden. Dabei besteht keine Bin­ dung an die Funktionseinreihung Amtsgeheimnisses bleibt nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestehen. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und ande­ re Amtsstellen sowie zur Erfüllung der Zeugnispflicht in g
Reglement über die Weiter- oder Zusatzbildung sowie den Studienurlaub des Staatspersonals
Kanton Zug 154.215 Reglement über die Weiter- oder Zusatzbildung sowie den Studienurlaub des Staatspersonals Vom 17. Mai 2005 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§

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