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751.21 - Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation
en Ereignissen trifft die Zuger Polizei die zur Verkehrsregelung notwendigen Anordnungen. Vorbe- halten bleiben die Zuständigkeiten gemäss dem Bevölkerungsschutzge- setz4). * 3 Bei Bauarbeiten an Kant
821.1 - Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG)
65 Konsumentenschutz 1 Betriebe, die dem Prüfverfahren der Lebensmittelkontrolle unterstehen, er- halten ergänzend zum Kontrollbericht eine kostenlose amtliche Qualitätsbe- scheinigung zur freien Verwendung
512.2 - Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
Kanton Zug 512.2 Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz) Vom 30. November 2006 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der
933.21 - Gesetz über die Fischerei
in öffentlichen Gewässern zu fangen und zu verwerten, steht vollumfänglich dem Kanton zu. Vorbe- halten bleiben die nachgewiesenen Sonderrechte von Gemeinden und Priva- ten. 2 Der Kanton übt sein Regalrecht
651.1 - Gesetz über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz; ZGKBG)
Prozent der letztjähri- gen Dividende auf seinem im relevanten Geschäftsjahr durchschnittlich ge- haltenen Anteil am Aktienkapital zusammen mit der Dividende ausbezahlt. § 4 Steuerpflicht 1 Die Zuger Ka
632.1 - Steuergesetz
cherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien der steuerpflichtigen Person und der von ihr unter- haltenen Personen, bis zum Gesamtbetrag von: 6000 Franken für ver- heiratete Personen, die in rechtlich und vor- zunehmen, insbesondere: a) bei Fälligkeit von Geldleistungen die geschuldete Steuer zurückzube- halten und bei anderen Leistungen (insbesondere Naturalleistungen und Trinkgeldern) die geschuldete Steuer zunehmen, insbesondere * a) bei Fälligkeit von Geldleistungen die geschuldete Steuer zurückzube- halten und bei anderen Leistungen (insbesondere Naturalleistungen und Trinkgeldern) die geschuldete Steuer
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
Kanton Zug 412.11 Schulgesetz * (SchulG) Vom 27. September 1990 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 4 und § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), * beschliesst: 1
722.21 - Gesetz über den Feuerschutz
rates.1) 1) Gemäss § 3 DelV (BGS 153.3) genehmigt die Sicherheitsdirektion das Reglement. Vorbe- halten bleibt die teilweise Genehmigung resp. Nichtgenehmigung durch den Regierungsrat. 8 722.21 § 31 S
541.1 - Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz; BevSG)
bzw. der Halterin oder des Halters. 1) BGS 154.25 2) BGS 162.1 3) BGS 154.11 13 541.1 2 Allfällige Versicherungsansprüche der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der Halterin oder des Halters gehen im
512.15 - Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
Falldaten 1 Die Personen- und Falldaten a) dienen als Grundlage für Berichte und Lagebeurteilungen; b) halten Ermittlungsdaten in Arbeitskarteien fest; c) dokumentieren polizeiliches Handeln; d) dienen als Grundlage

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