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1918.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gebührengesetz (GebG) vom ………………… 2010 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. e der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Geltungsbereich und Begriffe § 1 Geltungsbereich 1 Di
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1918.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2011
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Gebührengesetz (GebG) vom 27. Januar 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. e der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Geltungsbereich und Begriffe § 1 Geltungsbereich 1
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1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2008 bzw. 1.41 Mio. Franken im Jahr 2009) leistet und sie bedankten sich sehr für diese grosszügige Haltung des Kantons Zug. Im vorliegenden Fall geht es ihnen primär um eine einmalige finanzielle Beteili- finanzielle Unterstützung in der Form eines zinsgünstigen Darlehens auf. 1950.1 - 13460 Seite 7/9 d. Haltung des Regierungsrats Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass ein gutes Angebot von internationalen
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1950.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Einsprechern seien und sich an den Vorgaben der Gemeinde betreffend Nut- zung der öffentlichen Anlagen halten werden. Ihr Bauvorhaben sei zonenkonform und könne gebaut werden. Die Kommission erachtet es als
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1949.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bundessteuer. Gemäss der dritten NFA-Botschaft sollte im Rahmen des ersten Wirksamkeitsberichts die Ein- haltung der Haushaltsneutralität aufgrund der Ergebnisse der Jahresrechnung 2008 überprüft werden. Dabei besser ausgeglichen werden, ohne dass die Gebirgskantone benach- teiligt würden. Die Geberkantone halten diese Forderung weiterhin aufrecht – entgegen dem Antrag des Bundesrates, der eine Aufteilung der
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1994.2 - Antwort des Regierungsrates
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können. - Die Wegweisungspraxis (Vollzug der Wegweisung) in den Kantonen beeinflusst die Aufent- haltsdauer von Nothilfebezügern. - Eine überdurchschnittlich lange Aufenthaltsdauer ist bei älteren Personen
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2018.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Breite von 2.8 m, eine Länge von 25 m (Busse mit Anhänger) und wird in Beton ausgeführt. Der Haltestellenanschlag beträgt 16 cm und wird mit einem Kasseler Sonderbordstein erstellt. Für die Fahrgäste entsteht
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2028.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2028.2 Laufnummer 13888 Interpellation von Anna Bieri und Frowin Betschart betreffend Stand des Beitritts des Kantons Zug zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung von Ausbi
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2036.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 2036.3 Laufnummer 13874 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (BGS 211.1) (Umsetzung der ZGB Revision
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2036.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2036.6 Laufnummer 13964 Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Umsetzung der ZGB Revision, neues Erwachsenenschutzrecht, vom 19. Dezember 2008) Bericht und A