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1578.2 - Antwort des Regierungsrates
mit Regionen (z.B. rechtes Zürichseeufer), die ein ähnlich gutes Angebot für die Bevölkerung bereit halten (grosses Arbeits- platzvolumen, genügend Lehrstellen, wachstumsstarke Wirtschaft, breites soziales
1593.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nalen Steuerwettbewerb muss der Kanton Zug eine aktive Rolle einnehmen, um seine Spitzenposition halten zu können. Möglichkeiten für Steuersenkungen sind daher zu prüfen. Die Modellrechnungen zeigen ein
1630.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
stabil abgewickelt werden. Mitgeteilt wurde, dass die Haltestelle Ca- sino bereits Ende 2009 benutzt werden kann, während wahrscheinlich die Haltestelle Hörndli erst Ende 2010, d.h. auf den Zeitpunkt der Wohngebiete sowie Freizeiteinrichtungen (Casino Zug, Stadtbibliothek, Museen) können mit der neuen Haltestelle Casino optimal erschlossen werden. Technische und planeri- sche Risiken sind kaum vorhanden, nachdem umfasst auch Anpassungen an den Bahnhöfen Baar Lindenpark und Zug Oberwil und den Neubau von zwei Haltestellen Casino in der Stadt Seite 2/3 1630.3 - 12653 Zug und Hörndli in der Gemeinde Walchwil. Die Ge
1630.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Eigentümerin ist die SBB. Sie projektiert und realisiert die Gleisausbauten und die zwei neuen Haltestellen Zug Casino und Walchwil Hörndli sowie die Ergänzung der Halte- stelle Zug Oberwil. Die Invest en für den Kantonsanteil an den betrieblichen und baulichen Unterhalt der neuen und ergänzten Haltestellen für 25 Jahre werden kapitalisiert und der SBB mit einem einmaligen Betrag von 980'000 Franken Teilergänzung für den Doppelspurausbau Cham Bahnhof - Freudenberg und für den Ausbau der Stadtbahn- Haltestellen Zythus und Chämleten am 26. Oktober 2006 zugestimmt (siehe Vorlagen Nrn. 1438.2 - 12042). Insgesamt
2569.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2016
Regierungsrat erlässt einen Gebührentarif. § 13a (neu) Steuerpflicht 1 Steuerpflichtig sind Halterinnen und Halter von Schiffen, die ihren Stand- ort im Kanton Zug haben oder die länger als einen Monat im Beitragsentscheide an den Seerettungsdienst (§ 10 Abs. 3). § 8 Abs. 1 (geändert) 1 Wenn die Halterin oder der Halter mit der Entrichtung von Gebühren oder Steuern im Rückstand ist oder die Voraussetzungen
2735.2 - Antwort des Regierungsrats
Stellung: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat angesichts der nicht ganz unproblematischen Unter- haltssituation bei der SBB und der kürzlichen Entgleisungen in mehreren Bahnhöfen die aktuelle Situation resp
2735.1 - Interpellationstext
Fragen: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat angesichts der nicht ganz unproblematischen Unter - haltssituation bei der SBB und der kürzlichen Entgleisungen in mehreren Bahnhöfen die aktuelle Situation resp
2736.3a - Synopse
Vertrag regelt den Fristenlauf und kann bei von der Eigentümerschaft selbst verschuldeter Nichtein- haltung der Bauverpflichtung vorsehen, dass: a) baureifes Land am Siedlungsrand ausgezont wird; b) die E
2736.4a - Synopse
Vertrag regelt den Fristenlauf und kann bei von der Eigentümerschaft selbst verschuldeter Nichtein- haltung der Bauverpflichtung vorsehen, dass: a) baureifes Land am Siedlungsrand ausgezont wird; b) die E
2737.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
einz u- schränken. Oft komme es vor, dass Private – nachdem sie bei der Gemeinde eine Auskunft er- halten haben – eine Anfrage bei der Baudirektion machten und versuchten, die gemeindlichen Baubehörden und

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