Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7590 Inhalte gefunden
Datenschutzpraxis
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
Internationales Zivilprozessrecht
könne die Beschwerdegegnerin ein solches Vollstreckungsverfahren jedoch nicht zu Ende führen. So halte das Gutachten fest: «Solange das Urteil vom 29. August 2011 nicht rechtskräftig geworden ist (nicht
Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR
Regeste: – Die  Unterstellung eines Betriebes unter den  AVE GAV FAR bedeutet, dass grundsätzlich dessen ganzes Personal ebenfalls den Bestimmungen des AVE GAV FAR untersteht. Gemäss der bundes
Aktienrecht
Regeste: Art. 697b – Die gerichtliche Anordnung einer  Sonderprüfung setzt unter anderem voraus, dass diese dem Aktionär weitere Kenntnisse verschaffen könnte, welche ihm die Ausübung seiner Aktio
Art. 194 Abs. 1 SchKG in Verbindung mit 174 Abs. 2 SchKG
Regeste: – Beim Weiterzug einer Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung sind im Rechtsmittelverfahren nur die in Art. 174 Abs. 2 SchKG genannten echten Noven zulässig. Insbesondere kann weder v
Bau- und Planungsrecht
selber die nötigen Schritte einzuleiten. Am gleichen Tag teilte er der Beschwerdeführerin seine Haltung zur Erschliessung mit, forderte diese aber ebenfalls zum gemeinsamen Vorgehen auf unter der Ankündigung
Art. 257 Abs. 1 ZPO
Tatsachenvortrags des Gesuchstellers begründen und umfangreiche Abklärungen erfordern. Offenkundig haltlose (Schutz-)Behauptungen vermögen den schnellen Rechtsschutz genauso wenig aufzuhalten, wie die bewusste
Art. 318 ZPO
Regeste: – Der  Berufungskläger hat grundsätzlich einen Antrag in der Sache selbst zu stellen. Anträge auf Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zu neuer Entscheidung ober blosse Aufhebungsantr
Art. 25 AHVG i.V.m. Art. 49bis und Art. 49ter AHVV
Regeste: – Ein Praktikum, welches weder für die Zulassung zu einer Ausbildung gesetzlich oder reglementarisch vorausgesetzt oder faktisch notwendig ist, noch für den Ausbildungsabschluss verlangt w
§§ 39 Abs. 1a und 67 Abs. 2 WAG; Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 29. April 2008 (WAV)
Regeste: – Wer Mängel bei den Wahl- oder Abstimmungsunterlagen rügen will, die er schon vor dem Wahl- oder Abstimmungstag entdeckt, darf mit der  Beschwerdeeinreichung nicht bis nach dem Wahl- od

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch