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2740.1 - Bericht der Ombudsstelle
mit dem kieferorthopädischen Zentrum Schwierigkeiten mit der fallführenden Person / Vorwurf, diese halte die Abmachungen betreffend die Integrationsmassnahmen nicht ein und werde dadurch der persönli- chen reagierten, weil sie nicht angehört wurden. Der Aufwand, den die Behörden durch die ablehnende Haltung vermeintlich gespart hatten, mussten sie schliesslich um ein Mehrfaches im Verkehr mit dem aufgebrachten empfehle deshalb den involvierten Behörden eine gute Infor- mationspolitik und eine wertschätzende Haltung auch etwas anstrengen- deren Personen gegenüber. 18 19 STATISTIK Wir unterscheiden statistisch zwischen
2740.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
per 1. Juni 2017. Diese Stelle soll vorläufig nicht wieder besetzt, im Budgetprozess aber beibe- halten werden. Die Ombudsfrau möchte prüfen, ob die Arbeitslast auch ohne diese Unterstüt- zung bewältigt
2741.2 - Antwort des Regierungsrats
125). Der Solidaritätsbeitrag wird auf Gesuch hin ausgerichtet (Art. 4 Abs. 3 AFZFG). Alle Opfer er- halten den gleichen Betrag (Art. 4 Abs. 4 Satz 1). Gesuche um Gewährung des Solidaritätsbei- trags sind
2744.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Finanzkontrollen der beiden Kantone revidiert. In ihrem Be- richt Nr. 22-2017 vom 26. April 2017 halten sie fest, dass die Jahresrechnung Gesetz und Ver- trag entspricht. 11.3. Gebäudeversicherung Zug
2747.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
Tätigkeitsbericht 2016 Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug 2 Gemäss § 19 Abs. 1 Bst. h des Datenschutzgesetzes des Kantons Zug (DSG; BGS 157.1) erstattet die Datenschutzbeauftragte dem Kantonsrat j
2558.1 - Antwort des Regierungsrats
davon? Eine Umfrage bei allen Direktionen, der Staatskanzlei sowie eine Überprüfung der Staatsbuch- haltung und des Separatfonds durch die Finanzdirektion 1 hat folgendes Resultat ergeben: 3.1 Separatfond
2565.2 - Bericht und Antrag der Kommission
bestätige zwar die angespannte Lage auf dem Zuger Wohnungsmarkt im unteren und mittleren Preissegment, halte aber gleichzeitig mit Verweis auf die Städte Zürich, Genf, Basel, Bern oder St. Moritz fest, dass Instrumente im kantonalen Recht zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus gebe. Auch wenn die Haltung und das Engagement der Gemeinden in diesem Bereich unterschiedlich seien, mache es durchaus Sinn
2565.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
der Regierung (Bericht 2565.1 und Bericht und Antrag der Kommission inklusive Beilagen). Generell halten wir fest, dass die Problematik des fehlenden bezahlbaren Wohnraums im Kan- ton Zug breit anerkannt 3 - 15234 Die Obergrenzen der WFV gelten – wie dies in § 1 des Wohnraumförderungsgesetzes festge- halten ist (siehe Kasten) - für Neubauten, Sanierungen oder den Erwerb von Wohnraum. Daraus wird deutlich
2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Die Herabsetzung des Betrags für persönliche Auslagen soll zu einer Entlastung des Kantonshaus- halts von jährlich rund 1,8 Millionen Franken führen. Die Verdoppelung des Vermögensver- zehrs führt kurzfristig stimmt dem Antrag des Regierungsrats auf Änderung von § 55 Abs. 1 PG mit 10:4 Stimmen ohne Ent- haltungen zu.  Den Eventualantrag zu § 55 Abs. 1 PG, wonach die Altersentlastung ab dem 60. Altersjahr weitere 15099  Die Kommission stimmt § 20bis Abs. 1 des Lehrpersonalgesetzes mit 9:5 Stimmen ohne Ent- haltungen zu.  Den Absätzen 2 bis 6 des § 20bisLehrpersonalgesetz stimmt die Kommission ohne Gegenan- träge
2683.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2683.2 Laufnummer 15421 Interpellation von Florian Weber, Andreas Hürlimann und Philip C. Brunner betreffend POLYCOM Projektstand im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2683.1 - 15312) Antwort des Reg

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