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1568.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Steuergesetz Änderung vom ……. Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Steuergesetz vom 25. Mai 20002) wird wie folgt geändert: § 10bis (neu) K
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1590.06 - Ergebnis der 1. Lesung
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en Dienstleistenden müssen sich an die vertraglich und behördlich festgelegten Tarife und Preise halten und dürfen den betroffenen Personen für darin inbe- griffene Leistungen keine weitergehenden Vergütungen
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1649.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Artikel 9 RHV haben die Kantone sicherzustellen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Kollektivhaus- halten in den Registern nach Artikel 2 Absatz 2 RHG geführt werden. Register ge- mäss Artikel 2 Absatz 2
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1664.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1664.2 Laufnummer 12816 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Ausschaffungspraxis im Kanton Zug von kriminellen Ausländern (Vorlage Nr. 1664.1 - 12708) Antwort des Regierungsrats vom
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1664.1 - Interpellationstext
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Personen auszuschaffen. Trotzdem bestehen innerhalb der Kantone grosse Unterschie- de. Einzelne Kantone halten sich konsequent an die gesetzliche Grundlage zur Ausschaffung von kriminellen Ausländern, andere
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1708.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1708.1 Laufnummer 12800 Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 bis 2011 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 1. Juli 2008 Sehr geehrter He
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1579.2a - Beilage
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1999 ist der Druck gewachsen, die Verbräuche auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Seite 2/13 Halten wir uns vor Augen, dass der Energiebedarf in der Schweiz auf folgende Sektoren ent- fällt: Industrie
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1607.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Gutachten würde jedoch ein jährlicher Betrag von 7.5 Mio. Franken genannt, um den Standard optimal halten zu können, damit nicht langfristig höhere Kosten für die Instandsetzung anfallen würden. Die Baudirektion
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1697.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ist. Das bisherige System mit höheren Kinderzulagen, als in der Schweiz üblich, soll daher beibe- halten werden. Der Kanton Zug zahlt für jedes Kind bis zum erfüllten 17. Altersjahr eine Zulage von 300
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1697.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2009
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Kanton Zug Vorlage Nr. 1697.9 (Laufnummer 13 083) Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2009 1300 / 08-1393 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) vom 30. April 2009 Der Ka