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1568.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Steuergesetz Änderung vom ……. Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Steuergesetz vom 25. Mai 20002) wird wie folgt geändert: § 10bis (neu) K
1590.06 - Ergebnis der 1. Lesung
en Dienstleistenden müssen sich an die vertraglich und behördlich festgelegten Tarife und Preise halten und dürfen den betroffenen Personen für darin inbe- griffene Leistungen keine weitergehenden Vergütungen
1649.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Artikel 9 RHV haben die Kantone sicherzustellen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Kollektivhaus- halten in den Registern nach Artikel 2 Absatz 2 RHG geführt werden. Register ge- mäss Artikel 2 Absatz 2
1664.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1664.2 Laufnummer 12816 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Ausschaffungspraxis im Kanton Zug von kriminellen Ausländern (Vorlage Nr. 1664.1 - 12708) Antwort des Regierungsrats vom
1664.1 - Interpellationstext
Personen auszuschaffen. Trotzdem bestehen innerhalb der Kantone grosse Unterschie- de. Einzelne Kantone halten sich konsequent an die gesetzliche Grundlage zur Ausschaffung von kriminellen Ausländern, andere
1708.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1708.1 Laufnummer 12800 Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 bis 2011 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 1. Juli 2008 Sehr geehrter He
1579.2a - Beilage
1999 ist der Druck gewachsen, die Verbräuche auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Seite 2/13 Halten wir uns vor Augen, dass der Energiebedarf in der Schweiz auf folgende Sektoren ent- fällt: Industrie
1607.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Gutachten würde jedoch ein jährlicher Betrag von 7.5 Mio. Franken genannt, um den Standard optimal halten zu können, damit nicht langfristig höhere Kosten für die Instandsetzung anfallen würden. Die Baudirektion
1697.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ist. Das bisherige System mit höheren Kinderzulagen, als in der Schweiz üblich, soll daher beibe- halten werden. Der Kanton Zug zahlt für jedes Kind bis zum erfüllten 17. Altersjahr eine Zulage von 300
1697.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2009
Kanton Zug Vorlage Nr. 1697.9 (Laufnummer 13 083) Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2009 1300 / 08-1393 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) vom 30. April 2009 Der Ka

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