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1697.2 - Antrag des Regierungsrates
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) vom ……… Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 24. März 2006 (FamZG)1) und §
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1697.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) vom ……… Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 24. März 2006 (FamZG)1) und §
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1645.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorliegen dieser Stellungnahmen, die sie auch im Hinblick auf die Darlegung und Begründung ihrer Haltung im Kantonsrat für wichtig erachtete, beschliessen. Diese Stellungnahmen stellen eine wichtige Grundlage
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1786.1 - Antwort des Regierungsrates
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und nachgewiesener Wohnung in der Schweiz − in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben. 4. Welche Haltung hat die Regierung grundsätzlich gegenüber der Problematik der Schein- einwohner und -innen. Anerkennt
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1568.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2008
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Steuergesetz Änderung vom 29. Mai 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Steuergesetz vom 25. Mai 20002) wird wie folgt geändert: § 10bi
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1588.2a - Beilage
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1999 ist der Druck gewachsen, die Verbräuche auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Seite 2/13 Halten wir uns vor Augen, dass der Energiebedarf in der Schweiz auf folgende Sektoren ent- fällt: Industrie
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1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den Miner- giestandard bei der Aufstockung betragen ca. Fr. 250'000.--. In den Kosten nicht ent- halten sind eine allfällige Teuerung und eine Änderung der MwSt und der LSVA nach dem 1. April 2007. - 29
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1637.2 - Antwort des Regierungsrates
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ng einer kantonalen Koordinationsstelle nicht zu unterstützen. Der Regierungsrat ist über diese Haltung erstaunt, denn es geht ja nicht darum, die Zuständigkeiten der Heimleitenden zu beschneiden, sondern
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1633.2 - Antwort des Regierungsrates und des Obergerichts
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bevor sichernde Massnahmen getroffen würden. Die libe- rale Haltung der Jugendanwaltschaften setze die Hemmschwelle für Anzeigen herauf und halte gerade jugendliche Opfer davon ab, Übergriffe zu melden. Zudem Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt wurde, werden Rückfälle statistisch nicht erfasst. Die Nach- haltigkeit der Strafen (Verweis, persönliche Leistung, Busse und Freiheitsentzug) könnte im einzelnen Fall Schutzmassnahme erreicht werden kann; die Dauer der Untersuchungshaft ist überdies so kurz wie möglich zu halten (Art. 6 Abs. 1 JStG). Zudem muss der Jugendan- walt dem Jugendlichen einen amtlichen Verteidiger
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1728.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1728.1 Laufnummer 12872 Finanzplan 2009 – 2012 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 23. September 2008 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 21 des Gese