Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7591 Inhalte gefunden
1697.2 - Antrag des Regierungsrates
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) vom ……… Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 24. März 2006 (FamZG)1) und §
1697.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) vom ……… Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 24. März 2006 (FamZG)1) und §
1645.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorliegen dieser Stellungnahmen, die sie auch im Hinblick auf die Darlegung und Begründung ihrer Haltung im Kantonsrat für wichtig erachtete, beschliessen. Diese Stellungnahmen stellen eine wichtige Grundlage
1786.1 - Antwort des Regierungsrates
und nachgewiesener Wohnung in der Schweiz − in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben. 4. Welche Haltung hat die Regierung grundsätzlich gegenüber der Problematik der Schein- einwohner und -innen. Anerkennt
1568.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2008
Steuergesetz Änderung vom 29. Mai 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Steuergesetz vom 25. Mai 20002) wird wie folgt geändert: § 10bi
1588.2a - Beilage
1999 ist der Druck gewachsen, die Verbräuche auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Seite 2/13 Halten wir uns vor Augen, dass der Energiebedarf in der Schweiz auf folgende Sektoren ent- fällt: Industrie
1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
den Miner- giestandard bei der Aufstockung betragen ca. Fr. 250'000.--. In den Kosten nicht ent- halten sind eine allfällige Teuerung und eine Änderung der MwSt und der LSVA nach dem 1. April 2007. - 29
1637.2 - Antwort des Regierungsrates
ng einer kantonalen Koordinationsstelle nicht zu unterstützen. Der Regierungsrat ist über diese Haltung erstaunt, denn es geht ja nicht darum, die Zuständigkeiten der Heimleitenden zu beschneiden, sondern
1633.2 - Antwort des Regierungsrates und des Obergerichts
bevor sichernde Massnahmen getroffen würden. Die libe- rale Haltung der Jugendanwaltschaften setze die Hemmschwelle für Anzeigen herauf und halte gerade jugendliche Opfer davon ab, Übergriffe zu melden. Zudem Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt wurde, werden Rückfälle statistisch nicht erfasst. Die Nach- haltigkeit der Strafen (Verweis, persönliche Leistung, Busse und Freiheitsentzug) könnte im einzelnen Fall Schutzmassnahme erreicht werden kann; die Dauer der Untersuchungshaft ist überdies so kurz wie möglich zu halten (Art. 6 Abs. 1 JStG). Zudem muss der Jugendan- walt dem Jugendlichen einen amtlichen Verteidiger
1728.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1728.1 Laufnummer 12872 Finanzplan 2009 – 2012 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 23. September 2008 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 21 des Gese

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch