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2378.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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den, die z.B. in seiner Gemeinde Hünenberg bis zu einem Steuerprozent entsprechen würden. Trotzdem halte man sie aber für nötig. Die Reduktion der Unterrichtsverpflichtung von 30 auf 29 auf der Primarschulstufe
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2378.2 - Antrag des Regierungsrats
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hinausgeschoben. 9 Bei guter Leistung, Fähigkeit und Eignung erfolgt der Aufstieg in die höhere Ge- haltsklasse zu Beginn jenes Kalenderjahres, in welchem das 3., 12. und 24. Dienstjahr erfüllt wird. Beim K
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2407.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2407.2/2488.2 Laufnummer 15084 Motion der ad-hoc Kommission zur Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV- Einwohnerkontrolle betreffend Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Infor
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2406.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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90-Tage-Dienstleistende (Art. 2 und 6 Abs. 1 Bst. d) müsste neu in Angriff ge- nommen werden. 3.5. Haltung der betroffenen Berufsgruppen zur Revision Die Berufsverbände der betroffenen Berufe wurden im V
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2449.2 - Antwort des Regierungsrats
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2014 eine Interpellation eingereicht und verschiedene Fragen zur Praxis des Kantons Zug und zur Haltung des Regierungsrats im Zusammenhang mit steuerlichen Vorbescheiden, sogenannten «Steuer-Rulings», Steuerverwaltungen sind sich dessen beim Erteilen von steuerlichen Vorbeschei- den bewusst. Sie halten sich an die geltende Rechtsordnung, dies nicht selten zur Enttäu- schung anfragender Steuerberaterinnen
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2467.1a - Beilage
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Berichte über Probleme der Gegenwart lesen und verstehen, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. Ich kann zeitge- nössische literarische Prosatexte ver-
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448.8 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Neustadt), Zug. Da die Abrechnungen für den Altersheimteil und den Pflegeheimteil voneinander in- haltlich und zahlenmässig abhängig sind, werden sie im Folgenden zusammen be- handelt. Aus rechtlichen Gründen
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445.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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wird. Der Kürzestbericht des Regierungsrates enthält dazu keine Erklärung. Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass das Projekt der Umfahrungen Zug/Baar mit dem Richtplanentscheid vom 28. Januar 2004
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2398.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dies nicht der Fall und die Kantone hätten geringe- res Interesse daran, mobile Gewinnsteuerbasen zu halten beziehungsweise anzuziehen: Ein zusätzlicher Franken an Gewinnsteuersubstrat würde das Ressource
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2451.3a - Beilage Synopse
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en Um- gang mit Hunden fördern. 2. Haltung § 4 Allgemeine Pflichten 1 Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet a) ihren Hund art- und tiergerecht zu halten und zu versorgen; b) ihren Hund so 3 (Laufnummer 14933) a) die gesellschaftlich verträgliche und artgerechte Haltung von Hunden; b) die Sicherstellung der Haltung von Hunden im Einklang mit der landwirtschaftlichen Nutzung sowie dem Natur- vorberatenden Kommis- sion vom 16. März 2015; Vorlage Nr. 2451.3 (Laufnummer 14933) Gesetz über die Haltung von Hunden (Hundegesetz, HuG) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der