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2424.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 01.09.2015
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1080) [M14] Ablauf der Referendumsfrist: 1. September 2015; Vorlage Nr. 2424.7 (Laufnummer 14975) Steuergesetz Änderung vom 25. Juni 2015 Von diesem Geschäft tangierte
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2451.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Verhaltensanweisungen enthält. Aber auch die gegenteilige Meinung, wo- nach besonders die Halterinnen und Halter von Hunden das Gesetz als unnötige Einschrän- kung betrachten dürften, wurde geäussert. Gegen Kantonstierarzt entstehen könnte, weil er die Hunde mit erhöhtem Gefäh r- dungspotential und ihre Halterinnen und Halter immer im Auge behalten müsste. Falls dereinst eine Bewilligungspflicht eingeführt werden Vorlage Nr. 2451.3 Laufnummer Nr. 14933 Gesetz über die Haltung von Hunden (Hundegesetz) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission Vom 16. März 2015 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen
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2451.2 - Antrag des Regierungsrats
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llen Umgang mit Hunden fördern. 2. Haltung § 4 Allgemeine Pflichten 1 Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet a) ihren Hund art- und tiergerecht zu halten und zu versorgen; b) ihren Hund so Dieses Gesetz bezweckt a) die gesellschaftlich verträgliche und artgerechte Haltung von Hunden; b) die Sicherstellung der Haltung von Hunden im Einklang mit der land- wirtschaftlichen Nutzung sowie dem Natur- des Regierungsrates vom 18. November 2014; Vorlage Nr. 2451.2 (Laufnummer 14817) Gesetz über die Haltung von Hunden (Hundegesetz, HuG) Vom [...] Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS Nummern) Neu:
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2443.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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das Abstimmungsergebnis in der engeren Stawiko ungültig. Zudem könne die bereits bekannt gemachte Haltung der engeren Stawiko allenfalls die Entscheidungsfindung der Mitglieder der erweiterten Stawiko b
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2475.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
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ersichtlich sind, lehnen die Gerichte diesen Systemwech- sel für ihr Gerichtsmanagement ab. Dieser Haltung schliesst sich die Finanzdirektion gemäss der bei ihr eingeholten Stellungnahme weitgehend an. Die ngen - der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltlichen Rechtsbeistand (Abs. 3). Halten sich die Gerichte oder die Staatsanwaltschaft nicht an diese Grundsätze und Vorgaben, so haben die
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2476.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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l- che den Mindestabstand aufgrund einer Formel in Abhängigkeit von der Art und der Anzahl g e- haltener Tiere festlegt. Beschluss: Die Kommission beschliesst mit 10:4 Stimmen die ersatzlose Aufhebung
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2766.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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n Betriebs- und Unterhaltskosten für die im Projekt «Kommunikation und Leittechnik 2016+» en t- haltenen Anlagen aufgeführt. Das bestehende und das zukünftige System können aufgrund des unterschiedlichen
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2762.12 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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3/4 Jede Ausgabe benötigt gemäss § 24 Abs. 3 des per 1. Januar 2018 teilrevidierten Finanzhau s- haltgesetzes (FHG; BGS 611.1) eine Rechtsgrundlage und einen Budgetkredit. Wenn der An- trag des Regierungsrats
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2794.1a - Beilage 1 Synopse Richtplananpassungen
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das Siedlungsgebiet vom Nichtsiedlungsgebiet. Linien begrenzen die Ausdehnung der Siedlungen und halten die Räume frei für andere Nutzungen. G 1.2.4 Kanton und Gemeinden stärken die Kerngebiete der Gemeinden das Siedlungsgebiet vom Nichtsiedlungsgebiet. Linien begrenzen die Ausdehnung der Siedlungen und halten die Räume frei für andere Nutzungen. G 1.2.4 Kanton und Gemeinden stärken die Kerngebiete der Gemeinden das Siedlungsgebiet vom Nichtsiedlungsgebiet. Linien begrenzen die Ausdehnung der Siedlungen und halten die Räume frei für andere Nutzungen. G 1.2.4 Kanton und Gemeinden stärken die Kerngebiete der Gemeinden
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2793.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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selbst bei einer Haltedauer von über 30 Jahren nicht vom Minimalsteu- ersatz von 20 Prozent abgewichen werden. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass ein tiefer Steuersatz nach einer Halte frist von bei- erreicht aber nur, wer einen ausserordentlich hohen Gewinn bei einer sehr kurzen Haltedauer erwirtschaftet. 2. Haltung der Einwohnergemeinden und des Verwaltungsgerichts Die Finanzdirektion hat die Ei r ist in den Kantonen sehr unterschiedlich, sie hängt aber immer auch von der Haltedauer ab. Bei einer längeren Haltedauer wird der Steuer- satz ermässigt. Der Kanton Zug erhebt eine renditeabhängige