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2795.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen an. Dies ist das Ergebnis einer umfassenden Analyse des Ge- haltssystems und der weiteren Anstellungsbedingungen. Punktuell besteht ein Hand- lungsbedarf, insbesondere dif- ferenzierter und dynamischer entwickeln zu können und andererseits auch individuelle Ge- haltsentwicklungen flexibel zu gestalten. In der Analyse werden die Anstellungsbedingungen nach den vorgenannten Verwal- tung des Kantons Zug tendenziell gestiegen, weil u. a. seit Jahren Funktionen im Niedrigge- haltssegment automatisiert (z. B. einfache Büroarbeiten, Geschäftsverwaltung und Archivie- rung) oder ausgelagert
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2860.1 - Bericht der Ombudsstelle
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in diesem Geschäftsjahr wiederum nicht nötig und wurde von den Rat- suchenden nicht erbeten.1 Wir halten Pascal Schuler das Jahr hindurch über die wichtigen Vorkommnisse im äusseren Geschäftsverlauf auf
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2768.1 - Antwort des Regierungsrats
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nochmals gegeneinander abzuwägen. Pro Verzicht Contra Verzicht - Mutmassliche Entlastung des Staatshaus- halts (tieferer Personalaufwand) durch den Verfall eines positiven Arbeitszeitsaldos oder Überstunden - 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz vom 10. Mai 2000 [ArGV 1; SR 822.111]). Damit soll die Ein- haltung der Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten sichergestellt werden. Von der Pflicht zur sys
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2767.1 - Antwort des Regierungsrats
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können die zuständigen Gremien der Institutionen ihre Strategie frei bestimmen. Im eigenen In- teresse halten sie sich dabei an die Leistungsaufträge, weil abweichende Aktivitäten nicht en t- schädigt werden
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2823.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. April 2019
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begleitet worden sind. 5 Beiträge werden nur entrichtet, wenn die Restaurierung oder die Unter haltsarbeiten von der Denkmalpflege begleitet werden. § 39 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert) 1 Ein nach diesem
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2858.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2858.2 Laufnummer 15883 Interpellation von Willi Vollenweider betreffend ausserordentliche Lagen: Wie stellen Kanton und Gemeinden im Kanton Zug den Schutz der Bevölkerung und der kritisch
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2904.2 - Antrag des Regierungsrats
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Gesellschaften und Genos- senschaften werden zum ordentlichen Tarif besteuert. Dabei können die Unter- haltskosten und die anteiligen Schuldzinsen in Abzug gebracht werden. § 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- einer Ermässigung von 90 Prozent in die Berechnung des steuerbaren Reingewinns einbezogen. Vorbe- halten bleibt § 60b. 2 Der Reingewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die in Produkten enthalten
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2904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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gewisse Kapitalpositionen. Bei der Umsetzung der STAF unterstützt die Kommission grossmehrheitlich die Haltung des Regierungsrats, die bestehenden kantonalen Freiräume angesichts des nationalen und interna- tionalen
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2904.3b - Beilage Synopse
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Gesellschaften und Genossenschaften werden zum ordentlichen Tarif besteuert. Dabei können die Unter- haltskosten und die anteiligen Schuldzinsen in Abzug gebracht werden. § 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- zum Zwecke einer Steuerhinterziehung im Sin- ne der §§ 204 – 206 gefälschte, verfälschte oder in- haltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bi- lanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere zum Zwecke einer Steuerhinterziehung im Sin- ne der §§ 204–206 gefälschte, verfälschte oder in- haltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bi- lanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere
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2904.5 - Ergebnis der 1. Lesung
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nach der Übertragung zu min- destens 50 Prozent am Kapital beteiligt ist, soweit die gesamthaft er- haltene Gegenleistung die Summe aus dem Nennwert der übertrage- nen Beteiligung und den Einlagen, Aufgeldern