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2891.2 - Antrag des Regierungsrats
n oder des Eigentümers bzw. der Halterin oder des Halters. 2 Allfällige Versicherungsansprüche der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der Halterin oder des Halters gehen im Fall einer Haftung gemäss
2890.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2890.2 Laufnummer 16018 Interpellation der Fraktion Alternative - die Grünen betreffend Hitzewelle und Trockenheit: Wie reagiert der Kanton Zug (Vorlage Nr. 2890.1 - 15830) Antwort des Reg
2866.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Finanzkontrollen der beiden Kantone revidiert. In ihrem Be- richt Nr. 28-2018 vom 13. April 2018 halten sie fest, dass die Jahresrechnung Gesetz und Ver- trag entspricht. 11.3. Gebäudeversicherung Zug
2875.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
Vorgehen geraten: – Die Stichprobenziehung erfolgt durch das Strassenverkehrsamt. – Gesperrte Halterdaten dürfen für die Stichpro- benziehung nicht verwendet werden. – Vorzugsweise erfolgt der Versand Kantons Zug. Das Institut beabsichtigte, mit den erhaltenen Adressen eine Direktbefragung bei den Halterinnen und -haltern über ihr Mobili- tätsverhalten und ihre Einstellung zu energieeffi- zienten Autos Vorna- me erfolgt, lassen sich über die Schul- oder Klassenlizenzen Rückschlüsse auf das Lesever- halten (und allenfalls Freizeitverhalten der Fami- lie) eines bestimmten Kindes ziehen und von Antolin auf
2891.3a - Beilage Synopse
n oder des Eigentümers bzw. der Halterin oder des Halters. 2 Allfällige Versicherungsansprüche der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der Halterin oder des Halters gehen im Fall einer Haftung gemäss
2891.5 - Ergebnis 1. Lesung
bzw. der Halterin oder des Halters. 1) BGS 154.25 2) BGS 162.1 3) BGS 154.11 13 [Geschäftsnummer] 2 Allfällige Versicherungsansprüche der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der Halterin oder des Halters Halters gehen im Fall einer Haftung gemäss Abs. 1 auf den Staat über. 12. Strafbestimmungen § 44 Strafbestimmungen 1 Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieses Gesetzes oder den darauf gestützten
2891.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Dezember 2019
bzw. der Halterin oder des Halters. 1) BGS 154.25 2) BGS 162.1 3) BGS 154.11 13 [Geschäftsnummer] 2 Allfällige Versicherungsansprüche der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der Halterin oder des Halters Halters gehen im Fall einer Haftung gemäss Abs. 1 auf den Staat über. 12. Strafbestimmungen § 44 Strafbestimmungen 1 Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieses Gesetzes oder den darauf gestützten
2093.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
schloss sich die Konkordatskommission anlässlich der Kommissi- onssitzung vom 2. Oktober 2008 dieser Haltung an. Ein Antrag für die Variante „Stellung neh- men können“ wurde mit 4:2 Stimmen abgelehnt. Aus den
2093.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
ausländische Studierende. Dies sieht das neue Konkordat vor. Es ori- entiert sich aber auch an einer Haltung der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz, welche zu Gunsten der Mobilität der ausländischen
2147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Landwirte haben seit Jahren mit einer entsprechenden Nutzung des Umgeländes der Gewässer und unter Ein- haltung des rund 10 m breiten Düngeverbotsstreifens ihren Beitrag zu den seeexternen Sanie- rungsmassnahmen Kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) hat in der Anhörung zur Revision der GSchV ausdrücklich die Haltung vertreten, dass die Festlegung des frühesten Schnittzeitpunkts und Einschränkungen in der Beweidung

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