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1300.24 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Dezember 2006
Wahl- oder Stimmzettel im Stimmzettelkuvert, das keine Angaben über die stimmberechtigte Person ent- halten darf und unterzeichnet den Stimmrechtsausweis. Stimmzettelkuvert und Stimmrechtsausweis werden in Vorgeschlagenen ausgefüllt werden. 4 Die auf dem Wahlzettel aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten er- halten je eine Kandidatenstimme. § 44 Bereinigung der veränderten Wahlzettel 1 Die veränderten Wahlzettel
1297.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
Organe der Zivil- und Strafrechts- pflege das Amtsgeheimnis zu beachten. Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsa- chen an andere Amtsstellen bedürfen daher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtspflege
1319.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sen übernehmen. Dabei wird der "gemischte" Werkhof Hinterberg im Rahmen des betrieblichen Unter- haltes der Nationalstrassen kaum Aufnahme in das Bundesinventar finden. Im Gegensatz zu anderen Nationa
1319.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1319.3 (Laufnummer 11707) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINE NEUE SOLE- UND SALZBELADEANLAGE IM WERKHOF HINTERBERG IN STEINHAUSEN BERICHT UND ANTRAG DER STRAS
1333.05 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
Öffentlichkeit als Problem wahrgenommen oder kritisch hinterfragt worden. Man begründet dieses Wahlver- halten durchaus folgerichtig mit den Eigenheiten des Standortes Zug. ♦ Sind auch andere Lösungen geprüft
1333.07 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1333.7 (Laufnummer 11949) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR DEN ANBAU EINES ZUSÄTZLICHEN UNTERRICHTSRAUMS FÜR DAS FACH BILDNERISCHES GESTALTEN IN DER KANTONSSCHUL
1228.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sich der Gemeinderat von Baar im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gegen die im Konzept ent- haltene Führung der ZVB-Linie 3 via Bahnhof Baar ausgesprochen und verlangt hatte, diese im Ortszentrum von gegenwärtigen Zeitpunkt im Bereich des Kreuzplatzes keine neuen und definitiven Haltestellen gebaut, sondern provisorische Haltestellen auf der Fahrbahn markiert. Nach einer einjährigen Betriebsphase mit der neuen stehende Projekt Rathausplatz sei in der Planung massiv abgeändert worden, damit für die Umsteige- haltestelle Kreuzplatz der entsprechende Raum zur Verfügung gestellt werden konnte. Die neu in der Marktgasse
1228.1 - Postulatstext
Realisierung dieser Haltestelle ist noch nicht gesichert, da für den nötigen Land- erwerb noch keine Einigung erzielt werden konnte. Folglich müssen vorerst beide neuen Haltestellen der Linie 3 auf der Planung massiv abgeändert, damit für die Umsteige- Haltestelle Kreuzplatz der entsprechende Platz zur Verfügung gestellt werden kon- nte. Diese Haltestelle ist für die nun geplante neue Nutzung aber total Dorfstrasse festzuhalten. Die gut integ- rierten Haltestellen Rathaus- und Kreuzplatz sind nur geringfügig weiter vom Bahnhof entfernt als in Zug die Haltestellen Metalli vom Perron. Und dort ist diese Distanz
1233.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Kleine Revision) Änderung vom ......................... 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I.
1233.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2005
Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Kleine Revision) Änderung vom 28. Oktober 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Gesetz übe

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