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1406.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1400.5/1406.4/1409.4 (Laufnummer 11970) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FESTSETZUNG DER ZAHL DER MITGLIEDER UND ERSATZMIT- GLIEDER DES KANTONSGERICHTS UND DES STRAFGERICHTS SOWI
1412.02 - Antrag des Regierungsrates
Fällen, die Polizei können Beschuldigte, deren Aufenthalt unbekannt ist, zur Ermittlung des Aufent- haltsorts ausschreiben. 2 Die gesuchte Person kann zur Verhaftung und Zuführung ausge- schrieben werden, wenn der verlangten Information. 3 Personenbezogene Informationsberichte müssen sachlich sein. Sie ent- halten Tatsachen, jedoch keine Wertungen. 4 Befragungen von Dritten können auch ohne Zustimmung der betroffe-
1455.1a - Beilage
Erziehungsauftrag 3 Die Schule vermittelt den Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertig- keiten sowie Haltungen für ihre persönliche und berufliche Zukunft. Bil- dung ist auf lebenslanges Lernen ausgerichtet
1451.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
Lösung gibt, dass vielmehr gele- gentlich auch eine andere Nuance bis hin zum Gegenteil rechtlich haltbar sein kann. Eine einmal getroffene Entscheidung wird - gerade für Laien - nicht dadurch ver- ständlicher Geschlos- senheit: Die Willensbildung im Kollegium wird nicht publik gemacht und die Mitglieder ... halten sich solidarisch an die Kollegiumsentscheidungen.“ (Eichenberger, N. 19 zu Art. 103 aBV). Ob für
1455.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
Abs. 3 (neu) 3 Die Schule vermittelt den Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkei- ten sowie Haltungen für ihre persönliche und berufliche Zukunft. Bildung ist auf lebenslanges Lernen ausgerichtet. §
1455.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Abs. 3 (neu) 3 Die Schule vermittelt den Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkei- ten sowie Haltungen für ihre persönliche und berufliche Zukunft. Bildung ist auf lebenslanges Lernen ausgerichtet. §
1455.2 - Antrag des Regierungsrates
Abs. 3 (neu) 3 Die Schule vermittelt den Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkei- ten sowie Haltungen für ihre persönliche und berufliche Zukunft. Bildung ist auf lebenslanges Lernen ausgerichtet. §
1464.2 - Antrag des Regierungsrates
Anfangs- und Endhal- testellen sowie alternative Betriebsformen fest; b) legt den Preis für eine Haltestellenabfahrt gemäss § 5 Abs. 3 fest; c) erlässt den Beschluss über die Bestellung des Angebots im öffentlichen Bahnab- fahrt wird dabei gegenüber einer Busabfahrt doppelt gewichtet. 3 Der Preis für die Haltestellenabfahrt wird vom Kanton mindestens alle 4 Jahre so festgelegt, dass damit nach Abzug der Beiträge Dritter einen geeigneten Billett- verkauf und eine zweckmässige Fahrgastinformation anbieten und an den Haltestellen die dafür notwendigen Einrichtungen aufstellen und unter- halten; f) koordiniert Tarif- und V
1483.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) (2. Paket) Anpassung der kantonalen Gesetzgebung vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung, beschliesst: I. Die n
1483.07 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
Einwohnergemeinden, die an sich in der Lage wä- ren ihren Steuerfuss zu senken, diesen künstlich hoch halten oder gar erhöhen, nur um weiterhin am Finanzausgleich teilhaben zu können. Bezügergemeinden würden

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