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1483.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2007
Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) (2. Paket) Anpassung der kantonalen Gesetzgebung vom 30. August 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung, beschliesst:
1484.1d - Beilage 4
REGIERUNGSRAT DES KANTONS ZUG Beilage zum Finanzplan 2007 - 2010 * Dasjenige Jahr, in dem der Regierungsrat dem Kantonsrat Bericht und Antrag unterbreitet. SCHWERPUNKTGESCHÄFTE DES KANTONSRATES FÜR DI
1360.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kantonen erfolgte oder geplante Umsetzung sind für den Regierungsrat wesent- liche Grundlagen für die Haltung zu den beiden Gesetzesinitiativen. Es war deshalb sinnvoll und notwendig, vor der Stellungnahme des merken an, dass die Kompetenz der deutschen Sprache bei den Schülerinnen und Schülern sinke, und sie halten fest, dass ein solider Deutschunterricht auf allen Schulstufen Priorität habe. 3.3. Stellungnahme Einführung der neuen Wochenstun- dentafel eine Bedrohung für einen ausgewogenen Stundenplan. Sie halten fest, dass mit der Kürzung der Lektionenzahl im Handwerklichen Gestalten von der 1. bis zur 6. P
1393.13 - Antrag von Alois Gössi zur 2. Lesung
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1393.13 (Laufnummer 12056) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND RAHMEN- UND OBJEKTKREDIT FÜR DIE PLANUNG UND DEN BAU DER "UMFAHRUNG CHAM - HÜNENBERG" SOWIE FÜR DEN LANDERWERB ANTRAG
1401.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
durch einen ge- schlossenen Kreislauf der Luft erheblich reduziert. Der kantonale Strassenunter- haltsdienst besitzt zwei grosse und zehn kleine Strassenwischmaschinen. Sie werden nach und nach auf den neuesten
1413.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
Entscheid ist zu begründen. 3 Die Zuweisung eines ausserkantonalen Arbeitsorts kann nur unter Ein- haltung der Kündigungsfrist und des Kündigungstermins angeordnet werden. 4 Auf die persönlichen Verhältnisse
1413.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Entscheid ist zu begründen. 3 Die Zuweisung eines ausserkantonalen Arbeitsorts kann nur unter Ein- haltung der Kündigungsfrist und des Kündigungstermins angeordnet werden. 4 Auf die persönlichen Verhältnisse
1413.02 - Antrag des Regierungsrates
Entscheid ist zu begründen. 3 Die Zuweisung eines ausserkantonalen Arbeitsorts kann nur unter Ein- haltung der Kündigungsfrist und des Kündigungstermins angeordnet werden. 4 Auf die persönlichen Verhältnisse
1491.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
durch einen ge- schlossenen Kreislauf der Luft erheblich reduziert. Der kantonale Strassenunter- haltsdienst besitzt zwei grosse und zehn kleine Strassenwischmaschinen. Sie werden nach und nach auf den neuesten
2266.2 - Antwort des Regierungsrates
Interpellation wie folgt Stellung: 1. Ist der Lastwagen illegal auf diesem Dauerparkplatz oder hat der Halter eine Bewilligung? Wenn eine Bewilligung vorhanden ist, wer stellte diese aus? Ist dieser Platz überhaupt kontrollierte im Januar 2013 das betreffende Sattelmotorfahrzeug mit bulgarischem Kennzeichen. Der Halter des Fahrzeugs wohnt in Luzern. Das Fahrzeug ist in Bulgarien recht- mässig immatrikuliert und nicht

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