-
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
-
Kanton Zug 153.3 Delegationsverordnung (DelV) Vom 28. November 2017 (Stand 1. Januar 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwa
-
732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba
-
Kanton Zug 732.22 Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba * Vom 19. Mai 2005 (Stand 1. Januar 2025) Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes für die Bewirtschaftung der Abfälle, gestütz
-
154.221 - Verordnung über besondere Entschädigungen (Entschädigungsverordnung)
-
221 § 8 Halten von Hunden 1 Mitarbeitenden, die einen für den Polizeidienst ausgebildeten Polizeihund oder einen für die Nachsuche nach verletztem oder getötetem Wild geprüf- ten Jagdhund halten und ihn Feiertagen können nicht kumuliert und geltend gemacht werden. § 13 Pikettdienst 1 Beim Pikettdienst halten sich die Mitarbeitenden ausserhalb des Arbeits- platzes und der regulären Arbeitszeit für allfällige Unterkunft § 5 Notwendige Fahrten § 6 Benützung privater Motorfahrzeuge § 7 Wohnkostenbeitrag § 8 Halten von Hunden § 9 Arbeitskleider und Sicherheitsausrüstung § 10 Elektronische Arbeits- und Kommunik
-
932.11 - Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
-
Innern zugunsten des Arten- oder Tierschutzes sowie zugunsten der Jagd Ausnahmen bewilligen. § 29 Halten und Aussetzen von Wildtieren 1 Wildlebende einheimische Säugetiere und Vögel dürfen nur mit Bewilli- Zäunen § 26 Schutz vor Störung § 27 Schutz der Mutter- und Jungtiere § 28 Wildtierfütterungen § 29 Halten und Aussetzen von Wildtieren § 30 Faunenfremde oder schädliche Tiere § 31 Wildernde Hunde § 32 V
-
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
-
Prüfungsexpertinnen und -experten überwachen den ordnungsgemäs- sen Verlauf der mündlichen Prüfungen. Sie halten den Ablauf schriftlich fest und geben den Fachlehrpersonen nach den mündlichen Maturitätsprü- fungen
-
3133.1 - Antwort des Regierungsrats
-
bei den verkauften Waren bezüglich staatlicher Abgaben und Gebühren – wird eine MwSt. abgeführt? Halten sich diese Strassenverkäufer (Hau- sierer) an die gültigen gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen
-
41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 41.1 (Laufnummer 8011) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BESCHÄFTIGUNGSPROGRAMM FUR ÄLTERE LANGZEJTARBEITSLOSE BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM5. APRIL 1993 Sehr geehrte
-
257.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
Demgegenüber werde die Abschaffung des staatlichen Föhigkeitsausweises mit allen Mitteln bekömpft. Diese Haltung bestätigten die beiden Vertreter des Wirtevereins auch vor der Kommission. Kurz zusammengefasst
-
3137.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
-
Verwaltungsgericht durchgeführten Mitberichtsverfahrens 6 4.1. Haltung des Regierungsrats 6 4.2. Haltung des Obergerichts 6 4.3. Haltung des Verwaltungsgerichts 7 4.4. Würdigung der Mitberichte durch das Regierungsrat, beim Obergericht und beim Verwaltungsgericht durchgeführten Mitberichtsverfahrens 4.1. Haltung des Regierungsrats In seinem Mitbericht vom 13. April 2021 schloss sich der Regierungsrat den Anträgen . Aus diesen Gründen beantragte der Regierungsrat, die Motion nicht erheblich zu erklären. 4.2. Haltung des Obergerichts Mit Mitbericht vom 29. April 2021 betonte das Obergericht, dass es sich auch aus
-
3138.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 3138.2 Laufnummer 16762 Motion der CVP-Fraktion betreffend klimaneutraler öffentlicher Verkehr im Kanton Zug (Vorlage Nr. 3138.1 - 16404) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 9. Novem