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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
Vorgeschlagenen ausgefüllt werden. 4 Die auf dem Wahlzettel aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten er- halten je eine Kandidatenstimme. § 44 Bereinigung der veränderten Wahlzettel 1 Die veränderten Wahlzettel
154.215 - Verordnung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den Bildungsurlaub (Weiterbildungsverordnung; WBVO)
Interessegrad 2 liegt vor: a) wenn die zu erwerbenden Kompetenzen zu einer Leistungs- oder Ver- haltensoptimierung in der aktuellen Funktion führen können; oder b) wenn die zu erwerbenden Kompetenzen für die
861.41 - Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung)
Kanton Zug 861.41 Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung) Vom 20. Dezember 1983 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Gesetzes über die Sozialhi
162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
Kanton Zug 162.13 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren Vom 1. September 2015 (Stand 3. Oktober 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf die §§ 9b Abs. 3,
331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
Kanton Zug 331.11 Justizvollzugsverordnung (JVV) Vom 20. März 2018 (Stand 1. März 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 123 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgeno
721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
Kanton Zug 721.111 Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Vom 20. November 2018 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Verfassung des Kan
111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
Kanton Zug 111.1 Verfassung des Kantons Zug * (Kantonsverfassung, KV) Vom 31. Januar 1894 (Stand 27. September 2024) 1. Allgemeine Grundsätze § 1 1 Der Kanton Zug ist ein demokratischer Freistaat. 2 E
811.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
langebiet mit einem Partikelfilter-17) oder einem gleichwertigen System ausgerüstet sein. Vorbe- halten sind strengere bundesrechtliche Vorschriften für stationäre Geräte und Maschinen für spezielle A
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
Expertinnen und Experten überwachen den ordnungsgemässen Ver- lauf der mündlichen Prüfungen. Sie halten den Ablauf der Prüfung schrift- lich fest. Die Beteiligung an den Prüfungen erfolgt in Absprache
421.11 - Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung)
Zentralschweizer Kantonen beantragt, müssen die Gesuchstellenden die konkreten personellen und in- haltlichen Bezüge des Projekte zu den jeweiligen Kantonen detailliert aus- weisen. Im Finanzierungsplan müssen

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