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Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
Regeste: Art. 3 Abs. 2 Bst. a ZUG – Beiträge an einen Aufenthalt in einer sozialen Einrichtung, welche mit einer individuellen Kostenübernahmegarantie (KÜG)  gestützt auf § 20 SEG gewährt werden, s
Verwaltungspraxis
Regeste: Art. 3 Abs. 2 Bst. a ZUG – Beiträge an einen Aufenthalt in einer sozialen Einrichtung, welche mit einer individuellen Kostenübernahmegarantie (KÜG)  gestützt auf § 20 SEG gewährt werden, s
Namensänderung
Regeste: Art. 38 Abs. 3 IPRG i.V.m. Art. 30 Abs. 1 ZGB –  «achtenswerte Gründe» zur Bewilligung der eines Kindes bei einer gemäss dem schweizerischen Namensrecht nicht vorgesehenen Namenskonstell
Zivilrecht
Kündigungsrecht gehabt, welches sie für eine lukrativere Stelle auch genutzt habe. Sie müsse nun halt auch die wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidung tragen. Die Beklagte habe die Klägerin trotz
Materielles Strafrecht
Regeste: Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 DSG – Verwertbarkeit von Dashcamaufzeichnungen in einem Strafverfahren ; Persönlichkeitsverletzung durch Bearbeitung von Personendaten – Rechtfertigung du
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
4.1.2 Auch Hausheer/Reusser/Geiser (Berner Kommentar, 1996, Vorbem. zu Art. 247 ff. ZGB N 14) halten fest, dass es in jeder Gütertrennungs-Ehe ungeachtet der von Gesetzes wegen getrennten Vermögen der
Zivilrechtlicher Wohnsitz
Regeste: Art. 23 Abs. 1 ZGB – Das Rechtsinstitut der  Beiladung ist im Kanton Zug zwar nicht gesetzlich geregelt, in der Praxis aber anerkannt (vgl. GVP 2005, S. 94 ff.). Die Beiladung dient der V
§§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c Öffentlichkeitsgesetz
Regeste: §§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c  Öffentlichkeitsgesetz – Organisationen und Personen ausserhalb der öffentlichen Verwaltung unterstehen dem Öffentlichkeitsgesetz nur dann, wenn sie
Politische Rechte, Wahlen und Abstimmungen
Regeste: Art. 77 Abs. 1 BPR und Art. 82 lit. c BGG – Nach Art. 77 Abs. 1 BPR kann bei der Kantonsregierung  Beschwerde geführt werden wegen Verletzung des Stimmrechts (Stimmrechtsbeschwerde), wege
Beurkundungsrecht
Regeste: Mehrfacher Verstoss gegen das Beurkundungsgesetz  (E. 2 und 3).  Disziplinarmassnahme (E. 4).Aus den Erwägungen: 1. Die Vorinstanz kam zum Schluss, der Beschwerdeführer habe in seiner

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