Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7591 Inhalte gefunden
157.1 - Datenschutzgesetz (DSG)
geheimnis besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter. * 2 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen und Wahrnehmungen an Drittpersonen und Amtsstellen sowie zur Erfüllung der Zeugnispflicht
821.15 - Reglement über die Ambulanten Psychiatrischen Dienste
eutischen Kompetenzen der Mitarbeitenden durchführen bzw. von Dritten durchführen lassen. Vorbe- halten bleibt die Genehmigung der Budgetkredite durch den Kantonsrat. 4 Facharztpersonen haben die Kosten
861.41 - Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung)
Kanton Zug 861.41 Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung) Vom 20. Dezember 1983 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Gesetzes über die Sozialhi
213.51 - Verordnung über die Kosten von Kindesschutzmassnahmen
Kanton Zug 213.51 Verordnung über die Kosten von Kindesschutzmassnahmen * Vom 19. Oktober 1999 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 307 des Schweizerischen Zivil
868.73 - Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern
Kanton Zug 868.73 Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern Vom 15. Dezember 1977 (Stand 15. Dezember 1977) Der Kantonsrat des Kantons Zug, nach Kenntnisnahme e
Bekanntgabe der Tatsache der Sozialhilfebedürftigkeit an Verwandte
von Verwandtenunterstützung schwere innerfamiliäre Konflikte und Krisensituationen auslösen kann, halten die Richtlinien fest: «Es ist sinnvoll, Beiträge von Verwandten auf Grund gegenseitiger Absprachen
Art. 274 Abs. 2 ZGB
Kinder als nicht in der Lage, die Tragweite ihres Entscheides zu erkennen. Bei einer ablehnenden Haltung eines Kindes ab ca. 13 Jahren ist kein gerichtsübliches Besuchsrecht anzuordnen (Urteil des Bund weiterhin zu beiden Elternteilen Kontakt pflegen können. Entsprechend ist aufgrund der ablehnenden Haltung der Kinder gegenüber dem Gesuchsgegner zwar kein gerichtsübliches Besuchsrecht anzuordnen. Die Anordnung nachteiligen Auswirkungen des persönlichen Verkehrs sich nicht in für das Kind vertretbaren Grenzen halten lassen (Urteil des Bundesgerichts 5A_331/2009 vom 6. Juli 2009 E. 2.2.1). Können die nachteiligen
Art. 37 Abs. 2 und Art. 39 BV; § 5 Abs. 1 und § 73 KV; Art. 160 Abs. 1 und Art. 161 ZGB; § 33 und § 37 GG
Falle der Korporationsbürgerinnen zu deren Diskriminierung und sei damit verfassungsrechtlich nicht haltbar (BGE 132 I 68, S. 81). 6. Ist somit nach heutiger Wertanschauung zu beurteilen, ob der Zivilstand , dass trotz grossem Verständnis und auch Achtung für die Geschichte und die traditionsbewusste Haltung der Beschwerdeführerin keine öffentlichen Interessen ersichtlich sind, die nach den heutigen gru
Familienergänzende Kinderbetreuung
Streitigkeiten zwischen den Eltern der betreuten Kinder und der Beschwerdeführerin gekommen. Auch halte sie die pädagogischen Fähigkeiten der Beschwerdeführerin für ungenügend. Dies würde denn auch für
Art. 47 ff. StGB
ist und sich gegenüber den betroffenen Luzerner Polizeibeamten schriftlich entschuldigt hat. Somit halten sich bei der Täterkomponente die positiven und negativen Gesichtspunkte ungefähr die Waage.

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch