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Art. 24c Abs. 2 RPG, Art. 17 Abs. 2 WaG, §§ 12 und 14 PBG
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hätte annehmen dürfen, dass der Gemeinderat und das Amt für Raumplanung von ihrer bisherigen klaren Haltung abweichen würden, wonach ein Wiederaufbau nur in den alten Ausmassen und ausserhalb des Waldabstandes Beschwerdeführerin zu keiner Zeit berechtigten Anlass zur Annahme hatte, die Behörden hätten ihre klare Haltung zur Frage des Abbruchs und Wiederaufbaus geändert. Der Beschwerdeführerin hätte auch klar sein müssen
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Art. 4 Abs. 1 IVG
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Beschwerdeführerin gar nicht ausdrücklich geäussert hat. Insbesondere hat er nicht geschrieben, er halte die Beschwerdeführerin für 100 % arbeitsfähig. Zwar kritisiert er das MEDAS-Teilgutachten mit der
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§ 5 Bürgerrechtsgesetz
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Bestimmung in § 28 Abs. 2 Ziff. 2 VRG in grundsätzlicher Weise an und stellt sich auf den Standpunkt, sie halte vor der Verfassung nicht stand. Diese Frage ist indessen vom Bundesgericht geklärt worden. Noch unter
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Strafrechtspflege
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Regeste:
Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO, Art. 260 Abs. 1 StPO – Voraussetzungen zur Durchführung erkennungsdienstlicher Massnahmen (Entnahme einer DNA-Probe, Erstellen eines DNA-Profils, erkennungsdien
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Steuerrecht
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Jahren nicht mehr in Zug wohnen, die Tochter C, welche bis Ende 2010 in Zug gemeldet gewesen sei, halte sich seit acht Jahren zu Studienzwecken im Ausland auf. Weiter lassen die Steuerpflichtigen ausführen
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Strafzumessung
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ist und sich gegenüber den betroffenen Luzerner Polizeibeamten schriftlich entschuldigt hat. Somit halten sich bei der Täterkomponente die positiven und negativen Gesichtspunkte ungefähr die Waage.
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Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO, Art. 260 Abs. 1 StPO
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Regeste:
– Voraussetzungen zur Durchführung erkennungsdienstlicher Massnahmen (Entnahme einer DNA-Probe, Erstellen eines DNA-Profils, erkennungsdienstliche Erfassung)Aus den Erwägungen:
(...)
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Aus der Praxis der Datenschutzstelle
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von Verwandtenunterstützung schwere innerfamiliäre Konflikte und Krisensituationen auslösen kann, halten die Richtlinien fest: «Es ist sinnvoll, Beiträge von Verwandten auf Grund gegenseitiger Absprachen
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Rechtspflege
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ist, was der Rechtssicherheit dient. Entscheidend kommt sodann hinzu, dass mit dieser restriktiven Haltung das erstinstanzliche Verfahren nicht unnötig verzögert werden kann und sich die Beschwerdeinstanz
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Aus der Praxis der Datenschutzstelle
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep