Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7591 Inhalte gefunden
Art. 43 und Art. 61 ATSG, Art. 3 Abs. 1 und 2 UVG, Art. 8 UVV
geltenden Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Weiter erklärte die SUVA, der Einsprecher halte ihr trölerisches Fallmanagement in Verbindung mit vollkommener Untätigkeit bei der Sachverhaltsabklärung
Art. 286 Abs. 2 ZGB; Art. 129 Abs. 1 ZGB
Regeste:  – Zur Frage, ob die dem gekündigten und in der Folge arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner ausbezahlte Abgangsentschädigung (nebst den Arbeitslosentaggeldern) als Einkommen anzurechne
§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV, § 42 VRG
Stadtrates begnügt und so dessen Haltung als vertretbar erachtet, nicht ganz von der Hand zu weisen. Tatsächlich findet sich keine explizite Auseinandersetzung mit der Haltung der kommunalen Nomenklaturkommission werden. Vor dem Beschluss holte er die Meinung der städtischen Nomenklaturkommission ein, deren Haltung er im Stadtratsbeschluss wiedergab. Demgemäss vertrat diese Kommission die Ansicht, dass am fraglichen
Steuerrecht
Regeste: Art. 1 Abs. 3 ExpaV (Fassung bis 31. Dezember 2015), Art. 1 Abs. 2 ExpaV (aktuelle Fassung) – Voraussetzung der zeitlich befristeten Erwerbstätigkeit in der Schweiz für die Anwendung der Ex
Art. 4 ATSG, Art. 6 Abs. 2 UVG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 UVV
«post hoc – ergo propter hoc» argumentiert. Eine solche Argumentation ist unfallmedizinisch nicht haltbar resp. beweisrechtlich nicht zulässig (vgl. Karl Oftinger, Schweizerisches Haftpflichtrecht, Band
Bürgerrecht
Regeste: Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 13 Abs. 2 VwVG, § 12 VRG, § 6 kant. BüV –  Unvollständige Einbürgerungsgesuche dürfen – auch im Falle einer Missachtung der Mitwirkungspflichten der Gesuchstellende
Familienrecht
Regeste: Art. 286 Abs. 2 ZGB; Art. 129 Abs. 1 ZGB – Zur Frage, ob die dem gekündigten und in der Folge arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner ausbezahlte Abgangsentschädigung (nebst den Arbeitsl
Art. 10 Abs. 2 BV, Art. 13 BV i.V.m. Art. 36 BV, § 3 VideoG
Regeste: Art. 10 Abs. 2 BV und Art. 13 BV i.V.m. Art. 36 BV und § 3 VideoG –  Die Anordnung einer Videoüberwachung rund um den Bahnhof Zug bis hin zur Bossard-Arena ist verhältnismässig, weshalb s
Steuerrecht
Zug (KSTV) und A. seinen Wohnsitz betreffend statt. Dabei stellte sich A. auf den Standpunkt, er halte sich pro Kalenderjahr weniger als 180 Tage im Kanton Zug auf, was die KSTV veranlasste, von A. ve
Anwaltsrecht
irgendwelchen potentiellen Weisungen der Beschuldigten zu beugen (act. 6 Rz 16 und 20). Diese Haltung entspricht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach es sich von selbst versteht, dass – sollte 108 E. 4.2.1 und 5.3 a.E.). Irgendwelche Anzeichen, dass sich die Verzeigte nicht an dieses Gebot halten und damit gegen Art. 12 lit. c BGFA verstossen könnte, liegen keine vor. Ebenso fehlen Hinweise,

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch