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Öffentlichkeitsgesetz
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Regeste:
§§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c – Organisationen und Personen ausserhalb der öffentlichen Verwaltung unterstehen dem Öffentlichkeitsgesetz nur dann, wenn sie öffentliche Aufgaben
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Art. 322 OR
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Kündigungsrecht gehabt, welches sie für eine lukrativere Stelle auch genutzt habe. Sie müsse nun halt auch die wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidung tragen. Die Beklagte habe die Klägerin trotz
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Art. 74 ZPO, Art. 731b OR
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Regeste:
– Die Nebenintervention kommt grundsätzlich auch erst zur Ergreifung eines Rechtsmittels in Betracht. Der Gesuchsteller hat die materiellen Voraussetzungen für die Zulassung einer Neben
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Umfrage bei Schülerinnen und Schülern einer Oberstufenklasse
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Regeste:
§ 4 und § 5 DSG i.V.m. § 13 und § 63 Schulgesetz – Das Bearbeiten von Personendaten bei Umfragen an einer gemeindlichen Schule lässt sich insofern auf eine gesetzliche Grundlage abstü
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Datenschutzrecht
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konträr zum Willen des historischen Gesetzgebers ausgelegt. Gestützt darauf hat er seine ablehnende Haltung im angefochtenen Entscheid begründet, was eine Rechtsverletzung darstellt. Der Vollständigkeit halber
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Zivilrechtspflege
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Regeste:
Art. 125 ZGB; Art. 277 ZPO; Art. 8 ZGB; Art. 53 Abs. 1 ZPO – Nachehelicher Unterhalt ; Wahl der Berechnungsmethode; Verhandlungsmaxime; Beweislast; rechtliches Gehör: Haben im Scheidungsve
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§ 25 Abs. 1 lit. a DMSG
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widersprüchlich sei und deutliche Hinweise auf flüchtiges Lesen der Grundlagen/Aktenlage zeige. Es halte den Befunden am Bau nicht stand. Das Ergänzungsgutachten gebe im Verbund mit einem schon 2012 ebenfalls
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Öffentlichkeitsprinzip
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Regeste:
§ 15 Abs. 1 ÖffG – Das gemäss Öffentlichkeitsgesetz geltende Beschleunigungsgebot verlangt, dass eine Behörde möglichst rasch über das Zugangsgesuch befindet oder diejenigen Verfahrenssc
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Politische Rechte und Bürgerrecht
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Regeste:
§§ 3, 17, 17 bis , 138 GG, § 67 Abs. 2 aWAG, §§ 27, 28, 73 KV, Art. 8, 35, 50 Abs. 1 BV – Für materielle Rügen gegen Beschlüsse der Genossenversammlung einer Korporation steht nicht die
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Art. 938a OR i.V.m. Art. 155 HRegV
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Regeste:
– Der Handelsregisterführer kann eine Gesellschaft nach dreimaligem ergebnislosem Rechnungsruf im Handelsregister löschen, wenn diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und sie keine