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Öffentlichkeitsgesetz
Regeste: §§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c  – Organisationen und Personen ausserhalb der öffentlichen Verwaltung unterstehen dem Öffentlichkeitsgesetz nur dann, wenn sie öffentliche Aufgaben
Art. 322 OR
Kündigungsrecht gehabt, welches sie für eine lukrativere Stelle auch genutzt habe. Sie müsse nun halt auch die wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidung tragen. Die Beklagte habe die Klägerin trotz
Art. 74 ZPO, Art. 731b OR
Regeste:  – Die  Nebenintervention kommt grundsätzlich auch erst zur Ergreifung eines Rechtsmittels in Betracht. Der Gesuchsteller hat die materiellen Voraussetzungen für die Zulassung einer Neben
Umfrage bei Schülerinnen und Schülern einer Oberstufenklasse
Regeste: § 4 und § 5 DSG i.V.m. § 13 und § 63 Schulgesetz – Das  Bearbeiten von Personendaten bei  Umfragen an einer gemeindlichen Schule lässt sich insofern auf eine gesetzliche Grundlage abstü
Datenschutzrecht
konträr zum Willen des historischen Gesetzgebers ausgelegt. Gestützt darauf hat er seine ablehnende Haltung im angefochtenen Entscheid begründet, was eine Rechtsverletzung darstellt. Der Vollständigkeit halber
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 125 ZGB; Art. 277 ZPO; Art. 8 ZGB; Art. 53 Abs. 1 ZPO – Nachehelicher Unterhalt ; Wahl der Berechnungsmethode; Verhandlungsmaxime; Beweislast; rechtliches Gehör: Haben im Scheidungsve
§ 25 Abs. 1 lit. a DMSG
widersprüchlich sei und deutliche Hinweise auf flüchtiges Lesen der Grundlagen/Aktenlage zeige. Es halte den Befunden am Bau nicht stand. Das Ergänzungsgutachten gebe im Verbund mit einem schon 2012 ebenfalls
Öffentlichkeitsprinzip
Regeste: § 15 Abs. 1 ÖffG – Das gemäss Öffentlichkeitsgesetz geltende  Beschleunigungsgebot verlangt, dass eine Behörde möglichst rasch über das Zugangsgesuch befindet oder diejenigen Verfahrenssc
Politische Rechte und Bürgerrecht
Regeste: §§ 3, 17, 17 bis , 138 GG, § 67 Abs. 2 aWAG, §§ 27, 28, 73 KV, Art. 8, 35, 50 Abs. 1 BV – Für materielle Rügen gegen Beschlüsse der Genossenversammlung einer  Korporation steht nicht die
Art. 938a OR i.V.m. Art. 155 HRegV
Regeste: – Der Handelsregisterführer kann eine Gesellschaft  nach dreimaligem ergebnislosem Rechnungsruf im Handelsregister löschen, wenn diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und sie keine

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