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Gebäudeunterhaltskosten
tliche Vermietung, so sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Umbau, dem Halten und der Veräusserung Anlagekosten. Bei der Einkommenssteuer können solche Aufwendungen nicht als
Jugendstrafrecht
Regeste: 1. Bei Übergangstätern bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für die Taten nach Vollendung des 18. Altersjahres nach Art. 97 f. StGB (E. I.4). 2. Die solidarische Haftung der Eltern
Art. 97 f. StGB, Art. 44 Abs. 3 JStPO
Regeste: 1. Bei Übergangstätern bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für die Taten nach Vollendung des 18. Altersjahres nach Art. 97 f. StGB (E. I.4). 2. Die solidarische Haftung der Eltern
§§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG
mit ihrer einheitlichen Fassadenstruktur. Der Funktionalismus, ein Resultat einer pragmatischen Haltung während der Hochkonjunktur der Nachkriegsjahrzehnte, zeige sich hier in einer gekonnten Verbindung
Denkmalschutz
mit ihrer einheitlichen Fassadenstruktur. Der Funktionalismus, ein Resultat einer pragmatischen Haltung während der Hochkonjunktur der Nachkriegsjahrzehnte, zeige sich hier in einer gekonnten Verbindung
Knonauerstrasse erhält neuen Belag
MM Knonauerstrasse erhält neuen Belag Ein Abschnitt der Knonauerstrasse in Steinhausen erhält als Abschluss der Sanierung einen neuen Belag. Die Arbeiten beginnen am Montag, 8. Mai 2023, und dauern b
Übernachten und Urlaub
In Menzingen wie auch in der näheren Umgebung finden sich diverse Hotels, Ferienwohnungen und Apartments. In Menzingen wie auch in der näheren Umgebung finden sich diverse Hotels, Ferienwohnungen und
Kinderdrittbetreuungskostenabzug
it nachgehen bzw. in Ausbildung stehen oder erwerbsunfähig und zugleich betreuungsunfähig sind. Halten Konkubinatspaare die elterliche Sorge gemeinsam inne, kann jeder Elternteil maximal die Hälfte des
Gewinnaufrechnung (Verrechnungspreise)
Ausserdem beruft sie sich darauf, sie hätte im Jahr 2018 viele grössere Produkte mit einer Haltbarkeitsdauer von drei Jahren verkauft; einige der Produkte seien zyklisch und es dauere in bestimmten Märkten
Nicht anfechtbarer Zwischenentscheid (Art. 93 Abs. 1 BGG)
2 bis 4, 5 und 6, 7 und 8 sowie 9) in dieser kategorischen, grösstenteils unerfüllbaren Form als haltlos zu widerrufen seien. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug leitete die Eingabe mit Schreiben vom

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