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Gebäudeunterhaltskosten
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tliche Vermietung, so sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Umbau, dem Halten und der Veräusserung Anlagekosten. Bei der Einkommenssteuer können solche Aufwendungen nicht als
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Jugendstrafrecht
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Regeste:
1. Bei Übergangstätern bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für die Taten nach Vollendung des 18. Altersjahres nach Art. 97 f. StGB (E. I.4).
2. Die solidarische Haftung der Eltern
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Art. 97 f. StGB, Art. 44 Abs. 3 JStPO
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Regeste:
1. Bei Übergangstätern bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für die Taten nach Vollendung des 18. Altersjahres nach Art. 97 f. StGB (E. I.4).
2. Die solidarische Haftung der Eltern
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§§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG
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mit ihrer einheitlichen Fassadenstruktur. Der Funktionalismus, ein Resultat einer pragmatischen Haltung während der Hochkonjunktur der Nachkriegsjahrzehnte, zeige sich hier in einer gekonnten Verbindung
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Denkmalschutz
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mit ihrer einheitlichen Fassadenstruktur. Der Funktionalismus, ein Resultat einer pragmatischen Haltung während der Hochkonjunktur der Nachkriegsjahrzehnte, zeige sich hier in einer gekonnten Verbindung
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Knonauerstrasse erhält neuen Belag
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MM Knonauerstrasse erhält neuen Belag Ein Abschnitt der Knonauerstrasse in Steinhausen erhält als Abschluss der Sanierung einen neuen Belag. Die Arbeiten beginnen am Montag, 8. Mai 2023, und dauern b
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Übernachten und Urlaub
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In Menzingen wie auch in der näheren Umgebung finden sich diverse Hotels, Ferienwohnungen und Apartments. In Menzingen wie auch in der näheren Umgebung finden sich diverse Hotels, Ferienwohnungen und
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Kinderdrittbetreuungskostenabzug
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it nachgehen bzw. in Ausbildung stehen oder erwerbsunfähig und zugleich betreuungsunfähig sind. Halten Konkubinatspaare die elterliche Sorge gemeinsam inne, kann jeder Elternteil maximal die Hälfte des
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Gewinnaufrechnung (Verrechnungspreise)
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Ausserdem beruft sie sich darauf, sie hätte im Jahr 2018 viele grössere Produkte mit einer Haltbarkeitsdauer von drei Jahren verkauft; einige der Produkte seien zyklisch und es dauere in bestimmten Märkten
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Nicht anfechtbarer Zwischenentscheid (Art. 93 Abs. 1 BGG)
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2 bis 4, 5 und 6, 7 und 8 sowie 9) in dieser kategorischen, grösstenteils unerfüllbaren Form als haltlos zu widerrufen seien. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug leitete die Eingabe mit Schreiben vom