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Strassenverkehrsrecht
zugeteilte Schildnummer für den Halter reserviert bleibt. Artikel 78 Abs. 1 VZV definiert die Haltereigenschaft. Diese beurteilt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Als Halter gilt namentlich, wer die Fahrzeug und gleichzeitig einem bestimmten Halter zugeteilt wird. Artikel 87 Abs. 1 Satz 1 VZV setzt aber stillschweigend eine Situation voraus, in der ein Halter kein Fahrzeug mehr besitzt, oder falls doch Jahr. Das Gericht zweifelt nicht daran, dass das Strassenverkehrsamt seine Praxis gegenüber den Haltern rechtsgleich anwendet. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Behörde ihre Praxis angesichts
Verfahrensrecht
Grundsätze des kantonalen Verwaltungsgebührentarifs bzw. an die regierungsrätliche Praxis zu diesem zu halten haben. Denn er ist Beschwerdeinstanz mit voller Kognition und kann vorinstanzliche Entscheide gestützt
Art. 172 ff. ZGB, Art. 273 Abs. 1 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK
Regeste: Art. 172 ff., Art. 273 Abs. 1 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK – Der Anspruch auf  rechtliches Gehör umfasst auch das Recht, von den beim Gericht eingereichten Stellungnahme
Arbeitsrecht
Kündigungsrecht gehabt, welches sie für eine lukrativere Stelle auch genutzt habe. Sie müsse nun halt auch die wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidung tragen. Die Beklagte habe die Klägerin trotz
§ 193 Abs. 1 StG
Regeste:  – Nach dem  Grundsatz der vergleichbaren Verhältnisse dürfen bei der Berechnung des Grundstückgewinns Aufwendungen für Bauten den Anlagekosten nicht zugerechnet werden, die am Tag der Ha
Zivilstandswesen
Regeste: Art. 38 Abs. 3 IPRG i.V.m. Art. 30 Abs. 1 ZGB –  «achtenswerte Gründe» zur Bewilligung der Namensänderung eines Kindes bei einer gemäss dem schweizerischen Namensrecht nicht vorgesehenen
Art. 197 ZGB und Art. 198 ZGB
Regeste: –  Güterrechtliche Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen . Der Einbezug einer bestimmten Position in die Vorschlagsteilung kann nur in Betracht fallen, wenn sich das Recht bzw. die
Beurkundungsrecht
Regeste: § 10b BeurkG Öffentliche Beurkundung von Generalversammlungen einer Aktiengesellschaft Bei notariellen Protokollen hat die von der Urkundsperson vorzunehmende Datierung den Charakter e
Adressauskunft der Einwohnerkontrolle an ein deutsches Gericht
Regeste: § 8 DSG und Artikel 52 Abs. 1, 3, und 5 des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 – Einwohnerkontrollen des Kantons Zug dürfen deutschen Gerichten, denen die  Adresse d
Strafzumessung und Verwahrung
Regeste: Art. 112 und Art. 49 Abs. 1 StGB – Strafzumessung  bei mehrfachem Mord; Art. 64 Abs. 1 und 1bis StGB – Voraussetzungen  der Verwahrung und der lebenslänglichen Verwahrung; Art. 56 Abs. 1

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