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Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)
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Kanton Zug 942.22 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) Vom 23. Oktober 1998 (Stand 7. April 2001) 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck und Inhalt 1 Die vorliege
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Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen
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Kanton Zug 841.712 Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen Vom 15. März 2011 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf
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Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug
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Kanton Zug 414.24 Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 26. Juni 2009 (Stand 1. August 2009) Die Schulkommission der Fachmittelschule Zug, gestützt auf § 4 Abs. 4 Bst. c des Gesetzes über d
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861.514 - Reglement über die Bemessung der Eigenleistung von betreuten Personen an die Kosten für den Aufenthalt in einer sozialen Einrichtung
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Kanton Zug 861.514 Reglement über die Bemessung der Eigenleistung von betreuten Personen an die Kosten für den Aufenthalt in einer sozialen Einrichtung Vom 2. Februar 2011 (Stand 1. Januar 2019) Die D
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Vollziehungsverordnung zum Tierschutzgesetz
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und überwacht das Halten von einheimischen wildlebenden Säugetieren und Vögeln im Rahmen des Geltungsbereiches des Jagdgeset- zes. § 5 Landwirtschaftsamt * 1 Gesuche für Bauten zur Haltung von landwirtsc erboten; l) * die Anordnung von Massnahmen bei starker Vernachlässigung oder völlig unrichtiger Haltung von Tieren; m) * die Anordnung von Dopingkontrollen bei sportlichen Wettkämpfen mit Tieren; n) *
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Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg (Anhang: Abtretungsvertrag)
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Kanton Zug 423.31-A1 Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg (Anhang: Abtretungsvertrag1
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Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (Anhang) (DNA-Verordnung)
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Kanton Zug 321.21-A1 Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (Anhang) (DNA-
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Vollziehungsverordnung zum Tierschutzgesetz (Anhang: Gebührentarif)
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oder völlig unrichtiger Haltung von Tieren: Fr. 45.– bis Fr. 145.– m) Anordnung von Dopingkontrollen bei Wettkämpfen mit Tieren: Fr. 45.– bis Fr. 75.– n) * Jahresgebühr der Halter von Giftschlangen für die Fr. 285.– f) Bewilligung von privaten Wildtierhaltungen: Fr. 45.– bis Fr. 145.– g) Bewilligung zum Halten gefährlicher Tiere: Fr. 45.– bis Fr. 145.– h) * … i) Bewilligung von Tierversuchen pro Betrieb: Fr
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Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank (Anhang: Beschluss über die Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank)
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Kanton Zug 651.2-A1 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank (Anhang: Beschluss über die Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank) V
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Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank
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Kanton Zug 651.2 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank Vom 27. März 2003 (Stand 5. April 2003) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf