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Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG, Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV, § 21 PBG, § 36 BO Zug, § 20 Altstadtreglement Zug
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Regeste:
– Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in der Altstadtzone Zug für eine Gaststube mit Tapas-Werkstadt und Vinothek, Zonenkonformität des geplanten Restaurationsbetriebes in der Altstadtzon
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§ 4 VRG
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Regeste:
- Verfügungscharakter von gemeindlichen Anordnungen bzw. Beschlüssen: Die Benennung bzw. Umbenennung von Strassen stellt kein anfechtbarer Entscheid im Sinne von § 4 VRG dar. Eine Beschwer
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Art. 26 Abs. 2 BV und Art. 5 Abs. 2 RPG, § 56, Art. 60 Abs. 2 PBG, § 76 Abs. 2 VRG
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Zonenplan 1995 der Gemeinde Zug eine materielle Enteignung bewirkte und sie sprach für das Grundstück im Halte von 19’795 m2 eine Entschädigung zu Gunsten der Gesuchsteller und zu Lasten der Gemeinde Zug im Umfang 2002, E. 5, publ. in: ZBl 104/2003 S. 383).
c) Die Gesuchsteller haben das Grundstück Nr. 1643 im Halte von 19'789 m 2 (Lokalname: Bröchli) zum Preis von Fr. 9'116'740.- bzw. Fr. 460.-/m 2 am 26. November Wie die Vorinstanz zu Recht feststellt, hätte aufgrund der Grösse der zu erschliessenden Fläche im Halte von 19'789 m 2 die Verkehrserschliessung für das GS 1643 entsprechend dimensioniert sein müssen,
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Bau- und Planungsrecht
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auch Unterschiede. In einer Kindertagesstätte wird in der Regel intensiver gewohnt, das heisst, es halten sich dort mehr Personen auf, dafür zu beschränkten Zeiten (abends, nachts und an den Wochenenden
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Ordentliches Verfahren
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Regeste:
Art. 22 SchKG – Wird eine aufgrund eines rechtzeitig erhobenen Rechtsvorschlags eingestellte Betreibung ohne vorgängigen Erlass einer entsprechenden Verfügung des Betreibungsamtes fortgeset
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Art. 16 RPG, § 27 PBG, § 27 Abs. 3 BO Risch
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Regeste:
– Die Zone UeGO gemäss § 27 Abs. 3 BO Risch ist keine Landwirtschaftszone im Sinne des Raumplanungsrechts, sondern eine weitere Nutzungszone im Sinne von Art. 18 Abs. 1 RPG.Aus dem S
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Politische Rechte – Abstimmungserläuterungen
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Regeste:
§ 62 VRG, Art. 34 Abs. 1 BV, § 25 WAG – Vom Erfordernis des aktuellen Interesses gemäss § 62 VRG kann abgesehen werden, wenn sich die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage jederzeit und unt
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Datenschutzgesetz
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das des Kantons Zug vom 28. September 2000 (BGS
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Politische Rechte, Wahlen und Abstimmungen
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Kantonsrat verwehrt würde. Die Auffassung, dass es sich hier um eine abstrakte Normenkontrolle handelt, halten die Beschwerdeführenden in ihrer Rechtsschrift indirekt selber fest (S. 3, Ziff. 2.3): «Zwar entfaltet
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§ 4 Abs. 2 GSW
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Regeste:
– Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Privatstrasse öffentlich zu erklären ist?Aus dem Sachverhalt:
Die Korporation Zug ist Eigentümerin der Strassengrundstücke Nrn