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Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG, Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV, § 21 PBG, § 36 BO Zug, § 20 Altstadtreglement Zug
Regeste: – Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in der Altstadtzone Zug für eine Gaststube mit Tapas-Werkstadt und Vinothek, Zonenkonformität des geplanten Restaurationsbetriebes in der Altstadtzon
§ 4 VRG
Regeste: - Verfügungscharakter von gemeindlichen Anordnungen bzw. Beschlüssen: Die Benennung bzw. Umbenennung von Strassen stellt kein anfechtbarer Entscheid im Sinne von § 4 VRG dar. Eine Beschwer
Art. 26 Abs. 2 BV und Art. 5 Abs. 2 RPG, § 56, Art. 60 Abs. 2 PBG, § 76 Abs. 2 VRG
Zonenplan 1995 der Gemeinde Zug eine materielle Enteignung bewirkte und sie sprach für das Grundstück im Halte von 19’795 m2 eine Entschädigung zu Gunsten der Gesuchsteller und zu Lasten der Gemeinde Zug im Umfang 2002, E. 5, publ. in: ZBl 104/2003 S. 383). c) Die Gesuchsteller haben das Grundstück Nr. 1643 im Halte von 19'789 m 2 (Lokalname: Bröchli) zum Preis von Fr. 9'116'740.- bzw. Fr. 460.-/m 2 am 26. November Wie die Vorinstanz zu Recht feststellt, hätte aufgrund der Grösse der zu erschliessenden Fläche im Halte von 19'789 m 2 die Verkehrserschliessung für das GS 1643 entsprechend dimensioniert sein müssen,
Bau- und Planungsrecht
auch Unterschiede. In einer Kindertagesstätte wird in der Regel intensiver gewohnt, das heisst, es halten sich dort mehr Personen auf, dafür zu beschränkten Zeiten (abends, nachts und an den Wochenenden
Ordentliches Verfahren
Regeste: Art. 22 SchKG – Wird eine aufgrund eines rechtzeitig erhobenen Rechtsvorschlags eingestellte Betreibung ohne vorgängigen Erlass einer entsprechenden Verfügung des Betreibungsamtes fortgeset
Art. 16 RPG, § 27 PBG, § 27 Abs. 3 BO Risch
Regeste: – Die Zone UeGO gemäss § 27 Abs. 3 BO Risch ist keine  Landwirtschaftszone im Sinne des Raumplanungsrechts, sondern eine  weitere Nutzungszone im Sinne von Art. 18 Abs. 1 RPG.Aus dem S
Politische Rechte – Abstimmungserläuterungen
Regeste: § 62 VRG, Art. 34 Abs. 1 BV, § 25 WAG – Vom Erfordernis des aktuellen Interesses gemäss § 62 VRG kann abgesehen werden, wenn sich die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage jederzeit und unt
Datenschutzgesetz
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das des Kantons Zug vom 28. September 2000 (BGS
Politische Rechte, Wahlen und Abstimmungen
Kantonsrat verwehrt würde. Die Auffassung, dass es sich hier um eine abstrakte Normenkontrolle handelt, halten die Beschwerdeführenden in ihrer Rechtsschrift indirekt selber fest (S. 3, Ziff. 2.3): «Zwar entfaltet
§ 4 Abs. 2 GSW
Regeste: – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Privatstrasse  öffentlich zu erklären ist?Aus dem Sachverhalt: Die Korporation Zug ist Eigentümerin der Strassengrundstücke Nrn

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