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Art. 6 EMRK, Art. 30 BV, § 36 PersG, § 12 PersV, § 11 i.V.m. § 13 GO RR, § 8 VRG
deshalb erwartet werden, dass der Baudirektor sich in einem Fall wie diesem zum Projekt und zur Haltung der Regierung hinsichtlich der für das Projekt ins Auge gefassten Planänderungen äussert und diese Auftrag. Tatsächlich hängt für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in einem Fall wie diesem von der Haltung der für die übergeordnete Planung zuständigen kantonalen Behörden, d.h. von einer klaren Information recht kann man hinsichtlich der rechtlichen Machbarkeit und überhaupt der Rechtslage eine andere Haltung vertreten und diese – durch die dafür vorgesehenen Instanzen hindurch – durchzusetzen versuchen.
Personalrecht
Regeste: §§ 11 und 12 des Personalgesetzes – öffentliches ; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/oder die Dire
Obligationenrecht
Regeste: Art. 685b f. OR – Der Erwerber vinkulierter, nicht kotierter Namenaktien ist nicht aktivlegitimiert zur Klage auf Eintragung im Aktienbuch.Aus den Erwägungen: 4. Der Kläger verlangt mit s
§ 4 DSG, ISOS
Regeste: , akzessorische Überprüfung des Zonenplanes im Baubewilligungsverfahren? - Kann eine Villa in einem Quartier, das im ISOS als erhaltenswert mit dem Erhaltungsziel A aufgeführt ist, abgebroc
Datenerhebungen durch die Spitex
Ausgangslage Eine Person, die wegen einer Querschnittlähmung auf den Rollstuhl angewiesen ist, wird durch die Spitex dreimal wöchentlich beim Duschen unterstützt. Alles Übrige erledigt die betroffen
Erwachsenenschutzrecht / Fürsorgerische Unterbringung
Beschwerdeführer wieder in Rage geraten sollte und er sich in diesem Zustand nicht mehr unter Kontrolle halten könnte. Die Belastung, die er für sein Umfeld darstellt, ist als erheblich und schwerwiegend zu
Art. 62 lit. b und 96 Abs. 1 AuG
hätte sie zu einem anderen Ergebnis der Verhältnismässigkeitsprüfung kommen müssen. Des weiteren halte der angeordnete Widerruf der Aufenthaltsbewilligung nicht vor Art. 8 Ziff. 1 EMRK stand. Gesamthaft der Ehegatten, intakt zu sein. Die sich nach eigenen Angaben innig liebenden Beschwerdeführenden halten die eheliche Beziehung heute übereinstimmend als tragfähig. Gemäss diesen Aussagen kann davon ausgegangen von einer ortskundigen Person begleiten und klären mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab. Sie halten sich an die Anweisungen der lokalen Behörden. Sie meiden die Grenzgebiete zu Iran und der Türkei
Art. 13 Abs. 1 AVIG; Art. 29 GAV Personalverleih
Regeste: – Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung , wenn die versicherte Person während der  Rahmenfrist für die Beitragszeit nicht eine mindestens zwölfmonatige beitragspflichtige Beschäfti
Art. 23 Abs. 1 ZGB
Regeste: – Das Rechtsinstitut der  Beiladung ist im Kanton Zug zwar nicht gesetzlich geregelt, in der Praxis aber anerkannt (vgl. GVP 2005, S. 94 ff.). Die Beiladung dient der Verhinderung einand
Rechtspflege
Regeste: Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 117 ZPO – Ein Anspruch auf unentgeltliche  kann für eine juristische Person ausnahmsweise dann bestehen, wenn ihr einziges Aktivum im Streit liegt und neben ihr au

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