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1957.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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1 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. Apri
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1957.2 - Antrag des Regierungsrates
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1 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. Apri
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1957.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1957.5 Laufnummer 13616 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklär
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1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
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Antrag der Raumplanungskommission vom 15. Dezember 2010 Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst:
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1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
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Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom 30. Juni 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Planungs- und Baugesetz vom 26. November
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1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Planungs- und Baugesetz vom 26. November 19982)
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1986.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1986.1 Laufnummer 13600 Änderung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Rahmenkredit zur Förderung von Massnahmen für geringeren Energiebedarf Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 2.
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1986.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1986.4 Laufnummer 13695 Änderung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Rahmenkredit zur Förderung von Massnahmen für geringeren Energiebedarf Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommis
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1898.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Busspur notwendig. Weitere Kommissionsmitglieder warfen ein, dass die Autos, welche den Bus an der Haltestelle Mänibach überholen, vom Bus anschliessend auf der Busspur wieder überholt werden müss- ten. Aus Aus diesem Grund sei auf den Bau einer Busspur zu verzichten. Stattdessen solle der Bus an der Haltestelle Mänibach auf der Fahrbahn halten. Dann würden diese Autos hinter dem Bus warten müssen. Da der Bus Rad-/Gehweg stadt- einwärts fahrenden Radfahrenden erkennen werden, dass sich ein Bus in der Haltestelle befin- det und dass Fussgänger zirkulieren. Gegenseitige Rücksichtnahme wird dann - wie übrigens
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1894.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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Vorlage Nr. 1894.3 Laufnummer 13399 Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag an die Stiftung Maihof Zug für den Umbau und die Sanie- rung des Zentrums Sonnhalde in Menzingen und die Sanieru