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1247.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1247.2 (Laufnummer 11546) VOLLZUG DES STRASSENBAUPROGRAMMES 2004 - 2011 KREDITBEGEHREN PR 21 OBJEKTKREDIT FÜR DAS GENERELLE PROJEKT DES NEUEN ANSCHLUSSES DER BERGGEMEINDEN AN DI
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1256.2 - Antwort des Regierungsrates
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Zurückhaltung üben und auf eine Erhöhungs- runde vorerst verzichten. Kann und wird die Regierung diese Haltung bei der ZKB einbringen? § 3 des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank bestimmt, dass die Zuger Kantonal- Landwirtschaft berücksichtigt werden. Damit ist der Zuger Kantonal- bank verbindlich eine soziale Haltung vorgeschrieben, welche sich auch auf den Hypothekarbereich erstreckt. Es besteht keine Einflussm
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1256.1 - Interpellationstext
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Zurückhaltung üben und auf eine Erhöhungsrunde vorerst verzichten. Kann und wird die Regierung diese Haltung bei der ZKB einbringen? 6) Mit welchen Massnahmen kann der Kanton den Anteil an günstigen Mietwohnun-
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1280.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1280.3 (Laufnummer 11662) UMSETZUNG DER AKTUALISIERTEN FINANZSTRATEGIE 2004 BIS 2010: WACHSTUMSABSCHWÄCHUNGEN DES PERSONALAUFWANDES UND DER BEITRÄGE MIT ZWECKBINDUNG BERICHT UND
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1280.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1280.4 (Laufnummer 11665) UMSETZUNG DER AKTUALISIERTEN FINANZSTRATEGIE 2004 BIS 2010: WACHSTUMSABSCHWÄCHUNGEN DES PERSONALAUFWANDES UND DER BEITRÄGE MIT ZWECKBINDUNG BERICHT UND
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1280.3a - Beilage - Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen
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Beilage Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen zur Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie 2004 bis 2010 betreffend Wachstumsabschwächung der Beiträge mit Zweckbindung (Vorlage Nr. 1280.2
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1280.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie 2004 bis 2010: Wachstumsabschwächung der Beiträge mit Zweckbindung Anpassung der kantonalen Gesetzgebung vom ................. Der Kantonsrat des Kantons Z
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1280.2 - Antrag des Regierungsrates
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Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie 2004 bis 2010: Wachstumsabschwächung der Beiträge mit Zweckbindung Anpassung der kantonalen Gesetzgebung vom ................. Der Kantonsrat des Kantons Z
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1321.2 - Antrag des Regierungsrates
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preisen der Bevölkerung des Standortkantons gleichgestellt. Art. 4 Liste 1 Die Vereinbarungskantone halten beim Abschluss der Vereinbarung in einer Liste fest, welche Kultureinrichtungen als überregional
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1321.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1321.3 (Laufnummer 11746) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRITT ZUR VEREINBARUNG ÜBER DIE INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH ÜBERREGIONALER KULTUREINRICHTUNGEN BERICHT