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1376.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1376.1 (Laufnummer 11839) FINANZPLAN 2006 - 2009 BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 4. OKTOBER 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unter
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1377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1377.1 (Laufnummer 11840) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEN BEITRITT ZUR INTERKANTONALEN VEREINBARUNG ÜBER DIE AUFSICHT SOWIE DIE BEWILLIGUNG UND ERTRAGSVERWENDUNG VON INTERKA
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1376.1b - Beilage Investitionsrechnung (Tabelle 2)
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Finanzplan nach Institutioneller Gliederung Investitionsrechnung Tabelle 2 Nummer Name Rechnung 2003 Rechnung 2004 Budget 2005 Schätzung 2005 Budget 2006 Plan 1 2007 Plan 2 2008 Plan 3 2009 11 Allgeme
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1396.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1395.5/1396.4 (Laufnummer 12166) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE SOZIALHILFE (SHG) UND DES EINFÜHRUNGSGESETZES ZUM ZIVILGESETZBUCH (EG ZGB) (VORMUNDSCHAFTSRECHT) BERICHT UND ANTR
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1397.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1397.3 (Laufnummer 12021) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER AUSBILDUNGSBEITRÄGE (AUFHEBUNG DER STIPENDIENKOMMISSION UND WEITERE ANPASSUNGEN) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMIS
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1410.2 - Antwort des Regierungsrates
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weisen Haltestellen ohne Busbucht auf. Taxis auf Busspuren müssten somit hinter einem anhaltenden Bus ebenfalls warten. Gefährlich würde es für ausgestiegene Fahrgäste dann, wenn Taxis einen haltenden Bus e Sicherheitslinie in den Strassenverkehr zurückwechseln würden. c. Wenn die Busspur in einer Haltestelle endet (z.B. Gubelstrasse - Aabach- strasse), haben die Busse im öffentlichen Verkehr Vortritt gegenüber Taxis auf einer solchen Busspur sind hingegen vortrittsbelastet und sind bei der Wegfahrt aus der Haltestelle auf den Goodwill der übrigen Verkehrsteilnehmenden angewiesen. d. Befindet sich schliesslich eine
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1416.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1416.1 (Laufnummer 11973) INTERPELLATION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND DIE VORGÄNGE IM ZUSAMMENHANG MIT DER KOSTENÜBERSCHREITUNG DER STRAFANSTALT VOM 6. MÄRZ 2006 Die CVP-Fraktion
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1428.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1428.1 (Laufnummer 12011) ÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND INDIVIDUELLE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DER KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 11. APRIL
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1428.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung Änderung vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst:
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1428.2 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung Änderung vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: