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2186.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
anstaltungen2). § 45a (neu) 1 Beschwerden gegen Verfügungen betreffend Wegweisung und/oder Fern- haltung (§ 16), Wegweisung, Rückkehrverbot und Kontaktsperre (§ 17), Verfügungen betreffend Sicherstellung
2101.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Beratung und Unterstützung der Gemeinden sowie die Koordination und Vernetzung der Angebote. Das Gesetz halte aber auch fest, dass die Gemeinden für die Betriebsbewilligung zuständig seien und für die Aufsicht gesetzes, unterstützte die Mehrheit der Einwohnergemeinden das Kinderbetreuungsgesetz. Diese positive Haltung der Gemeinden wurde durch die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kinderbetreuungsgesetzes im Herbst
2101.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
wäre sehr schade, wenn den Gemeinden mit der Ablehnung dieses Gesetz der Rahmen, an den sie sich halten können, genommen wird. Sie sind es, welche das Gesetz umsetzen. 4. Bedeutung des Kinderbetreuungsgesetzes
2129.4 - Bericht und Antrag der Kommission
Vorlage Nr. 2331.3/2129.4/2355.3/ 2506.3/2516.3/2523.3 Laufnummer 15057 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011; 2. Stufe bzw. erstmalige Behandlung diverser Motionen Ber
2130.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2130.1 Laufnummer 14031 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Zusatzkredites für die Erarbeitung des Generellen Projektes des Stadttunnels Zug Bericht und Antrag des Regierungsrat
2130.2 - Antrag des Regierungsrates
Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Zusatzkredites für die Erarbeitung des Generellen Projektes des Stadttunnels Zug vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 3 Abs. 1 des
2163.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
befinden. Sie fragten sich des- halb, wieso keine Busbuchten erstellt würden. Auf der Fahrbahn haltende Busse würden bis- weilen auf der Gegenfahrbahn und jenseits der Fussgängerschutzinsel überholt. die Vorteile einer Busbucht in keinem Verhältnis zu deren Mehrkosten stünden. Es mag sein, dass haltende Busse bisweilen auf der Gegenfahr- bahn jenseits der Fussgängerinsel überholt werden. Dabei handelt im Stundentakt. Ausserdem gibt es sowohl bei den Haltestellen im Gebiet Tal (Kno- ten Sand AG) sowie in Sihlbrugg nur wenige Busstopps. Diese Haltestellen werden bisweilen nur von wenigen Personen, meistens
2163.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
zwischen Sihlbrugg und Knoten Sand AG auf den Fahrbahnen befinden würden. So würde sich z.B. die Haltestelle im Gebiet Tal für eine Busbucht eignen. Der Baudirektor gibt zu Bedenken, dass das Verkehrsaufkommen
2162.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2162.2 Laufnummer 14186 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung der Sans-Papiers (Vorlage Nr. 2162.1 - 14107) Antwort des Regier
2165.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 907) [M14] Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014; Vorlage Nr. 2165.15 (Laufnummer 14568) Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom 30. Januar 2014 Von

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