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1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Prozent abgesenkt würde, was aber harmonisierungswidrig wäre. Zudem würde der Verzicht auf den Selbstbe- halt von fünf Prozent bei den Krankheits- und Unfallkosten zu einem erhöhten Auf- wand führen, weil wiederum 57% 100% 60% 100% 100% 66.67% 100% Damit der Kanton Zug seine Spitzenposition im Standortwettbewerb halten kann, muss er für Steuerzahler, die als Investoren unternehmerisches Engagement zeigen, die herrschende Wahlrecht haben auch die Steuerbehörden. Die revidierten Art. 42 Abs. 3 StHG bzw. Art. 126 Abs. 3 DBG halten fest, dass sich die Führung, Aufbewahrung und Edition von Geschäftsbüchern und Belegen nach den Art
1144.3b - Beilage 2 (PDF 2.75MB)
der Haltestellen auf dem SBB-Netz. Nr. Vorhaben Planquadrat Nr. 1 Durchgehender Bau des Gleises 1 beim Bahn- hof Zug K 10 Nr. 2 Einrichtung einer kurzen Stadtbahn- Ausweichstelle bei der Haltestelle Fridbach 7, O 4, T 10 Nr. 2 Neubau Haltestelle Fridbach (Zug) M 10 Nr. 3 Neubau Haltestelle Chollermüli (Zug) J 8 Nr. 4 Neubau Haltestelle Postplatz (Zug) L 10 Nr. 5 Neubau Haltestelle Schutzengel (Zug) K 9 Nr. 6 Neubau Haltestelle Neufeld (Baar) H 10, J10 Nr. 7 Neubau Haltestelle Lindenpark (Baar) J 10 Nr. 8 Neubau Haltestelle Alpenblick (Cham) J 7 Nr. 9 Neubau Haltestelle Zythus (Hünenberg) K 5 Nr. 10 Neubau
1144.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gemeinsam und gleichzeitig bewältigt werden. Weitere notwendige Infrastrukturen vor allem im Haltestellenbereich lägen im Inter- essenbereich der Gemeinden (Vorlage Nr. 797.1 - 10229). Der Regierungsrat zu verzichten. V 5.3 Die kurze Stadtbahn-Ausweichstelle ist sowohl bei der Haltestelle Frid- bach als auch bei der Haltestelle Oberwil notwendig (Stabilität des Fahr- planes sichern, Flexibilität der Kreuzung den raumplanerischen Schlüssen: a) Die Haltestellen der Stadtbahn 1. Etappe liegen teilweise in den zukünftigen Siedlungsentwicklungsgebieten. Andere Haltestellen erschliessen Naturschutz- gebiete und
1711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
hen haben, positiv zur Ausdehnung des Geltungsbereichs auf die Ge- meinden äusserten. Anderseits halten die Korporationen ihre Unterstellung nicht für erforder- lich, zumal sie – ausser bei der Wasser haushalt“, und auch diesbezüglich nicht unbeschränkt. Die geltenden Leitlinien zur Kommuni- kation2 halten denn auch in Ziff. 1.4 ausdrücklich fest, dass für den Kanton Zug immer noch das Geheimhaltungsprinzip ein Wettbewerbsvorteil genommen wird, also bei Daten, die ein Unternehmen berechtigterweise geheim halten möch- te. Eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert wird der Zugang auch, wenn durch seine Ge-
1899.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Jahren in Rotkreuz halten, sind bis 2025 und wohl auch darüber hinaus keine 400 Meter langen Züge mit Halt in Rotkreuz geplant. 3. Perronverlängerung im Bahnhof Rotkreuz Damit der in den Jahren 2017 bis Mitte Zeitspanne der Stre- ckensperre Zugersee Ost genutzt wird und es kein Angebotskonzept gibt, welches den Halt von über 300 Meter langen Zügen in Rotkreuz vorsieht. Der Rückbau ist im Jahr 2019 geplant. Wäre die Perronverlängerungen auch künftig möglich bleiben. Falls in späterer Zukunft einmal län- gere Züge mit Halt in Rotkreuz geplant würden, könnten die Perrons, eine Finanzierung vor- ausgesetzt, immer noch verlängert
1918.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und die entsprechenden Verordnungen aus grund- sätzlichen Überlegungen ab. Begründet wird diese Haltung damit, dass sich der bestehende Verwaltungsgebührentarif bewährt habe. Das neue Gebührengesetz führe bereinigten Entwurf auf das Kriterium der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit». Die ablehnen- de Haltung der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden zeigt, dass das Kriterium in der Praxis schwierig umzusetzen
2736.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ne mit einer Erhöhung des Nutzungsmasses geschuldet ist. Die Vernehmlassenden diskutierten diese Haltung des Regierungsrats kontrovers. Während der HEV Zugerland und die Gemeinderäte Oberägeri, Neuheim Hünenberg) bzw. auf 20 Prozent Kanton und 80 Prozent Gemeinden (ALG, GLP). Sie begründeten ihre Haltung da- mit, dass für die Gemeinden bei verdichtetem Bauen sowie Um- und Aufzonungen höhere Kos- ten
2403.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Jahren in Rotkreuz halten, sind bis 2025 und wohl auch darüber hinaus keine 400 Meter langen Züge mit Halt in Rotkreuz geplant. 3. Perronverlängerung im Bahnhof Rotkreuz Damit der in den Jahren 2017 bis Mitte Zeitspanne der Stre- ckensperre Zugersee Ost genutzt wird und es kein Angebotskonzept gibt, welches den Halt von über 300 Meter langen Zügen in Rotkreuz vorsieht. Der Rückbau ist im Jahr 2019 geplant. Wäre die Perronverlängerungen auch künftig möglich bleiben. Falls in späterer Zukunft einmal län- gere Züge mit Halt in Rotkreuz geplant würden, könnten die Perrons, eine Finanzierung vor- ausgesetzt, immer noch verlängert
2794.00 - Genehmigung des Bundes
(S 5.2, V 1). Insbesondere im Kapitel S 52 Dichten der Siedlungen wird sichergestellt, dass an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs genug hohe Dichten zugelassen werden und dass inden in der Richtplankarte Da der Mindest umfang der FFF auch unter der Berücksichtigung der Arrondierungen von 10 ha einge halten wird und grundsätzlich keine weiteren Einzonungen geplant sind, ist der Bund mit diesem Vorgehen
2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Inkraft- treten eines konkordatären Leistungsauftrages zur Weiterbildung aufzuheben. Dieser Sachver- halt wird jedoch nach der Auflösung des PHZ-Konkordats nicht mehr eintreten können. Somit ist § 50 SchulG Organisation in der Ausbildung und auch in den andern Leistungsbereichen ihren Stand und die Reputation halten und etablieren kann. Nach heutiger Einschätzung wird sich die PH Zug in den nächsten zehn Jahren

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