Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7591 Inhalte gefunden
1590.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Zweck und Grundsätze Der Zweckartikel des Abschnittes Gesundheitsförderung und Prävention wurde in- haltlich unverändert aus dem geltenden Recht übernommen (§ 29 GesG 1970). Ab- satz 1 wurde redaktionell angepasst - 12496 ternen Dienstleistende an die vertraglich und behördlich festgelegten Tarife und Prei- se halten und dürfen den betroffenen Personen für darin inbegriffene Leistungen kei- ne weitergehenden Vergütungen
948.03 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rekonstruieren. Im Weite- ren gehört zur laufenden Nachführung die Plan- und Datenabgabe sowie der Unter- halt und die Sicherung der Daten, Pläne und Dokumente. Die laufende Nachführung ist eine Amtshandlung. belasten. Das Verwal- tungsgericht hat deshalb am 9. August 1999 diesem Regelungsvorschlag vorbe- haltlos zugestimmt. 4.7. Genehmigung (§ 162) Nach Abschluss des Auflageverfahrens sind der Plan für das Grundbuch werden. Nur eine seriöse Arbeit bietet Gewähr, die Aktualität und Qualität der Vermessung zu er- halten und die rechtlich verbindlichen Daten zu sichern. Das Bundesrecht schreibt 12 948.3 - 11428 deshalb
2569.3b - Beilagen 2 bis 7
Ermessens- spielraums der Behörden nicht. Der Entscheid betont aber, dass je schlechter die Haus- haltJage eines Gemeinwesens ist, umso stärker naturgernäss deren Verbesserung in den Vordergrund politischen von Kontrollschildern 1 Bei Verlust und Diebstahl des Kontrollschilds hat die oder der Fahrzeug- haltende keinen Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. 2 Der bezahlte Betrag und die Gebühren werden nicht ln der Literatur finden sich teilweise kritische Stimmen, die den Entscheid für zu weitge- hend halten (siehe HANGARTNER/KLEY, a.a.O., N 2525b, PETER KARLEN, Bemerkungen zum Entscheid in Pra 2000 Nr.
2412.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Motionsvorlage im Regierungsrat zum vor- liegenden Bericht und Antrag einen Mitbericht verfasst. Sie halten im Wesentlichen fest: 2.2.1. Obergericht: Die Rechtsprechung der Gerichte und des Regierungsrats
2786.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
für soziale Brennpunkte und unterstützt mit seinen Dienstleistungen den gesellschaftlichen Zusammen halt der Zuger Bevölkerung. Es ist zuständig für die Planung, Steuerung und Aufsicht sowie die Information Bildungs- u. Beratungszentrum sind geklärt, Prozesse implementiert. Im Ereignisfall werden die Halterinnen und Halter von Schaf- und Ziegenherden alarmiert und durch die involvierten Amtsstellen unterstützt Alternative zu GG-Str. Ausgaben -35’457.75 -90’000 -50’000 Einnahmen TB3020.0338 Verkehrstechn. Er- haltungsplanung LSA Ausgaben -18’359.20 Einnahmen 200 Institutionelle Gliederung Baudirektion 3020 – Tiefbauamt
2777.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verbindung und ohne Halt in Baar und Rotkreuz ange- boten wird. Würde dieser Zug nach Bern und weiter nach Genf verlängert, könnten – wegen ungenügender Perronlängen an den Haltestellen des Westastes – nur die Einführung von zusätzlichen Regio-Express- Verbindungen auf der Strecke Luzern-Zug-Zürich mit Halt in Rotkreuz, Cham, Zug und Baar einzusetzen. Diese starten in Luzern, führen über Zug, bedienen den Zug–Steinhausen-Affoltern- Zürich Die von den Postulanten geforderten Regio-Express-Verbindungen (RE) mit Halt in Rotkreuz, Cham, Zug und Baar sind enthalten, können jedoch aufgrund der verbleibenden Infrastruk-
2845.3 - Bericht und Antrag der Kommission
info r- miert. Eine sog. «Lohndeckelung» ähnlich derjenigen wie bei der Aargauer Kantonalbank (AGKB) halte er für falsch. Die AGKB habe einen schwierigen Stand und das Geschäft le ide. Finanzdirektor Heinz nicht in der Reihenfolge der Paragraphen der Vorlage des Regierungsrats. Zur besseren Übersicht halten sich die nachfolgenden Aus- führungen jedoch an diese Reihenfolge, wobei mit § 14a eine neue Bestimmung höher die Prämie (Abgeltung). Das heutige Modell, an dem gemäss Antrag des Regierungsrats festge- halten werden soll, enthält eine dividendenabhängige prozyklische Regelung. Wirtschaftet die Bank erfolgreich
1309.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Stadtbahn (pro h/Richtung) bestehender Halt zusätzlicher Halt/Abfahrt bestehende Stadtbahn (pro h/Richtung) zusätzliche Stadtbahn (pro h/Richtung) bestehender Halt zusätzlicher Halt/Abfahrt S 21 Sennweid der Linie S9 des Zürcher Verkehrs- verbunds (Zug - Zürich - Uster) halbstündlich ein zusätzlicher Halt im Gebiet Sumpf der Gemeinde Steinhausen möglich ist und dass die S21 (Zug - Thalwil) stündlich im Verdoppelung S1-Angebot auf 30-Minuten Takt zwischen Ebikon und Luzern; • zusätzliche Halte der Stadtbahn auf den Haltestellen Neufeld, Zythus, Chämleten und Rotkreuz. Die SBB haben in enger Zusammenarbeit mit
1320.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Stadtbahn (pro h/Richtung) bestehender Halt zusätzlicher Halt/Abfahrt bestehende Stadtbahn (pro h/Richtung) zusätzliche Stadtbahn (pro h/Richtung) bestehender Halt zusätzlicher Halt/Abfahrt S 21 Sennweid der Linie S9 des Zürcher Verkehrs- verbunds (Zug - Zürich - Uster) halbstündlich ein zusätzlicher Halt im Gebiet Sumpf der Gemeinde Steinhausen möglich ist und dass die S21 (Zug - Thalwil) stündlich im Verdoppelung S1-Angebot auf 30-Minuten Takt zwischen Ebikon und Luzern; • zusätzliche Halte der Stadtbahn auf den Haltestellen Neufeld, Zythus, Chämleten und Rotkreuz. Die SBB haben in enger Zusammenarbeit mit
2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Teil des Dokuments beziehen und nur so lange gelten, als das überwiegende Interesse an der Geheim- haltung besteht. In solchen Fällen ist ein teilweiser Zugang zu gewähren, indem gewisse Passagen abgedeckt t“, und auch diesbezüglich nicht unbeschränkt. Auch die geltenden Leitlinien zur Kommunikation 4 halten in Ziff. 1.4 ausdrücklich fest, dass für den Kanton Zug nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip mit Wettbewerbsvorteil genommen wird, also bei Daten, die ein Unter- nehmen berechtigterweise geheim halten möchte. Der Schutz der Privatsphäre (Schutz der Persönlichkeit) ist ein durch die Verfassung und

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch