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Unter welchen Umständen darf die Schulsozialarbeiterin Klientendaten mit Dritten austauschen?
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Ausgangslage
Damit die Schulsozialarbeit ihre Aufgabe wirkungsvoll erfüllen kann, bedarf es eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiterin und Schülerin. Die Schulsozialarbeiteri
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§ 30d Abs. 1 V PBG
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Regeste:
– Die Baubewilligungsbehörden prüfen Baugesuche auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des öffentlichen Rechts. Über zivilrechtliche Vorfragen entscheiden sie nur selbständig,
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Art. 1 und 13 f. OHG – Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (OHG, SR 312.5)
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Regeste:
– Die auf das Opferhilfegesetz gestützte Leistungspflicht des Staates ist subsidiär gegenüber der Leistungspflicht Dritter (Erw. 2). Im vorliegenden Fall besteht kein Anspruch auf Opferhil
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Art. 172 ff. ZGB
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Regeste:
– Wird während eines Eheschutzverfahrens das Scheidungsverfahren hängig gemacht und in diesem die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen in Bezug auf die künftigen Verhältnisse beantrag
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§ 47 VRG
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Regeste:
- Wird in einer Rechtsschrift die Feststellung des Sachverhalts nicht als unrichtig oder ungenügend beanstandet und werden keine Beweisanträge gestellt, so muss die Rechtsmittelinstanz nic
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Art. 231 und 256 SchKG
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Regeste:
Art. 231, Art. 256 SchKG – Im summarischen Konkursverfahren hat das Konkursamt nur beim freihändigen Verkauf von Vermögensgegenständen von bedeutendem Wert und von Grundstücken den Gläubige
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Datenerhebung für eine umfassende Analyse der Vergabepraxis der Bootsplätze in Zuger Gewässern
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Ausgangslage
Für die elf Bootsstationierungsanlagen im Kanton Zug bestehen Konzessionen des Amtes für Raumplanung mit verschiedenen Konzessionären. Weil die Anlagen historisch gewachsen sind, präsen
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Art. 8 Abs. 1 lit. c und f AVIG; Art. 21 Abs. 1 AVIV; Art. 27 ATSG
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Regeste:
– Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung setzt unter anderem auch voraus, dass die/der Versicherte in der Schweiz wohnt. Der Begriff des «Wohnens in der Schweiz» gemäss Art. 8 Abs. 1
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Art. 4 ATSV; Art. 43 Abs. 1 ATSG
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Regeste:
– Geleistete und rechtlich geschuldete Unterhaltsbeiträge an im Ausland lebende, unterhaltsberechtigte Ehepartner und Kinder sind bei der Beurteilung der « grossen Härte » als Vorausse
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Art. 13 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 23 Abs. 3 AVIG
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Regeste:
: Die Beitragszeit gilt als erfüllt, wenn ein Versicherter innerhalb der Rahmenfrist während mindestens 12 Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. Zwar wird verlangt, da