Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7591 Inhalte gefunden
2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der Kanton an der Kantonalbank zwingend eine Beteiligung von mehr als einem Drittel des Kapitals halten und über mehr als einen Drittel der Stimmen verfügen. Da auch die Stimmrechtsbeschränkung verändert
2927.1a - Beilage Wirksamkeit der Prämienverbilligung
Haushalte Bruttoein- kommen Modell- haushalt (in CHF) Bundessteu- erpflichtiges Einkommen Modellhaus- halt (in CHF)* Anteil Haushalte, die ein gleiches o- der tieferes Ein- kommen haben als der Modellhaushalt erhält gegen- über 2014 eine um 1% höhere IPV und die Einelternfamilie mit zwei Kindern (Modellhaus- halt 3) erhält eine um 2% höhere IPV. ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SHARAI SG GR AG TG TI VDVS ng nach IPV den maximalen Versicherungsabzug für die Steuern unterschreitet, d.h. der Modellhaus- halt nach IPV weniger Prämien bezahlt, als er maximal von den Steuern abziehen kann. Die relevanten St
1317.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 822.2/857.2/1317.2 (Laufnummer 11703) A. MOTION DER KOMMISSION PARLAMENTSREFORM BETREFFEND STAATSAUFGABENREFORM (VORLAGE NR. 822.1 - 10313) B. MOTION VON HEINZ TÄNNLER, KARL BET
2191.0 - gedruckter Bericht
Integration Gebäudetechnik GIBZ Ausgaben -550’000 Einnahmen IT3060.0003 FM-Zusatzmodul, Instand- haltungsmanagement Ausgaben -13’060.10 Einnahmen IT3060.0005 Modul Belegungsplanung Ausgaben -50’000 Einnahmen Sicherstellung gute Erschliessung der Wohn­ und Arbeitsgebiete Einwohner, Pendelnde 293 Haltestellen und Bahnhöfe 295 Haltestellen und Bahnhöfe Steigend A Planung, Projektierung und Bauaufsicht von Bahnprojekten Konkordatskantone Aufwand unter 1’130 h Aufwand unter 1’100 h Sinkend 13 Sicherstellung einer nach- haltigen Nutzung der Wild- bestände durch die Jagd Jägerschaft, Öffentlichkeit Mindestens 400 Rehe, sofern
2122.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
macht darauf aufmerksam, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufent- haltsbewilligung an vorläufig Aufgenommene in Art. 84 Abs. 5 AuG geregelt sind. Das Bundes- amt für Migration hat der Erteilung welche nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um einen gefestigten Aufenthaltsstatus er- halten zu können (betagte oder behinderte Personen sowie kinderreiche Familien). Der Regie- rungsrat macht
2055.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Werten liegen, namentlich bei der Kantonsschule für Ersatzbeschaffungen, Unter- halt und Verbrauchsmaterialien. Wir halten es weder organisatorisch noch wirtschaftlich für sinnvoll, dass z.B. die Kantonsschule den Finanzkontrollen der beiden Kantone revidiert. In ihrem Bericht Nr. 11-2011 vom 18. April 2011 halten sie fest, dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bi- lanzverlustes Gesetz
1446.2 - Antrag des Obergerichtes
Vorzeitige Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells in der Zuger Strafjustiz Änderung kantonaler Erlasse vom ……… 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und 63 Abs. 1 der Kanton
1412.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nicht erforderlich. Buchstabe a: Die Nachforschung nach einer Person und somit nach ihrem Aufent- haltsort ist unentbehrliche Voraussetzung, um diese Person überhaupt in polizeili- chen Gewahrsam im Sinne Verfügungsmacht, die es dieser Person ermöglicht, das Tier ord- nungsgemäss zu halten bzw. die Sache ordnungsgemäss instand zu halten oder den Gefahrenherd zu beseitigen. Nicht massgebend ist, wodurch der p Gefahrenabwehr zuständigen Zuger Polizei zugewiesen werden, und welche den für die Aufrechter- haltung von Ruhe und Ordnung selbstständig verantwortlichen Gemeinden. Damit die Gemeinden die ihnen obliegenden
1464.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Gemeindeanteile fallen nur die Haltestellenabfahrten der vom Kan- ton bestellten Angebote des öffentlichen Verkehrs in Betracht, was zur Folge hat, dass Halte des Fernverkehrs nicht angerechnet werden beschädigten Teilen der Haltestelle wie Trottoirbelag, Busbuchten, Rand- steine usw. umfasst. Die Gemeinden sind im Weiteren wie bisher zuständig für die Ausrüstung der Bus- haltestellen mit geschützten Pe für die einfache Haltestellenabfahrt neu festzulegen. Auf- grund der gewählten Formulierung ist es möglich, bei grösseren Angebotsverände- rungen den Preis für die Haltestellenabfahrt auch in kürzeren
1421.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bundesstaat geht davon aus, dass der Nutzen öffentlicher Aufgabenerfüllung nicht an den Kan- tonsgrenzen halt machen kann. In der Regel profitieren von der Leistung eines Kantons Angehörige mehrerer Kantone.

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch