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Bürgerrecht
Regeste: Art. 41 eidg. sgesetz, § 21 Abs. 2 kant. Bürgerrechtsgesetz, § 2 Organisationsgesetz – Gemäss Art. 41 eidg. BüG kann eine  Einbürgerung   nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche A
Art. 58 Abs. 1 ATSG
Regeste: : Örtliche Zuständigkeit. Zuständig ist das Versicherungsgericht desjenigen Kantons, in dem die versicherte Person oder der Beschwerde führende Dritte zur Zeit der Beschwerdeerhebung Wohnsi
Art. 140 Abs. 1 DBG, § 136 Abs. 1 StG
Regeste: – Beschwerdefrist . Praxispräzisierung betreffend Zustellfiktion : Mitteilungen von Zuger Behörden, die mit eingeschriebener Postsendung zugestellt wurden und die nicht abgeholt worden s
Art. 580 ff. ZGB
Regeste: – Öffentliches Inventar . Beistandsentschädigungen und  Gebühren für Amtshandlungen im Kindes- und Erwachsenenschutz sind als  öffentlich-rechtliche Forderungen zu betrachten und dere
Verfahrensrecht
Regeste: Art. 276 Abs. 3 ZPO – Ist vor der Rechtsmittelinstanz ein Verfahren über die Scheidungsfolgen hängig, so ist diese gemäss Art. 276 Abs. 3 ZPO für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen zust
Art. 41 eidg. Bürgerrechtsgesetz, § 21 Abs. 2 kant. Bürgerrechtsgesetz, § 2 Organisationsgesetz
Regeste: – Gemäss Art. 41 eidg. BüG kann eine  Einbürgerung   nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen, das heisst mit einem u
§ 191 Abs. 1 lit. b StG
Regeste: – Anspruch auf  Steueraufschub . Die kurzfristige  Fremdvermietung von deutlich weniger als zwei Jahren schliesst die Annahme einer  Ersatzbeschaffung nicht aus. Der Entscheid für ein
Art. 33 lit. a DBG; § 30 Abs. 1 lit a StG
Regeste: – Bei einer an den Kreditgeber entrichteten Abstandszahlung für die vorzeitige Aufhebung einer Festhypothek handelt es sich im  Regelfall nicht um abzugsfähige  Schuldzinsen (Erw. 3).A
Art. 158 ZPO
Regeste: – Ein schutzwürdiges Interesse gemäss Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO kann auch in der Abklärung der Beweis- und Prozessaussichten liegen. Der Gesuchsteller hat glaubhaft zu machen, dass ihm di
Opferhilfe
Regeste: Art. 1 und 13 f. OHG – Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (OHG, SR 312.5) – Die auf das gesetz gestützte Leistungspflicht des Staates ist subsidiär gegenü

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