-
Bürgerrecht
-
Regeste:
Art. 41 eidg. sgesetz, § 21 Abs. 2 kant. Bürgerrechtsgesetz, § 2 Organisationsgesetz – Gemäss Art. 41 eidg. BüG kann eine Einbürgerung nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche A
-
Art. 58 Abs. 1 ATSG
-
Regeste:
: Örtliche Zuständigkeit. Zuständig ist das Versicherungsgericht desjenigen Kantons, in dem die versicherte Person oder der Beschwerde führende Dritte zur Zeit der Beschwerdeerhebung Wohnsi
-
Art. 140 Abs. 1 DBG, § 136 Abs. 1 StG
-
Regeste:
– Beschwerdefrist . Praxispräzisierung betreffend Zustellfiktion : Mitteilungen von Zuger Behörden, die mit eingeschriebener Postsendung zugestellt wurden und die nicht abgeholt worden s
-
Art. 580 ff. ZGB
-
Regeste:
– Öffentliches Inventar . Beistandsentschädigungen und Gebühren für Amtshandlungen im Kindes- und Erwachsenenschutz sind als öffentlich-rechtliche Forderungen zu betrachten und dere
-
Verfahrensrecht
-
Regeste:
Art. 276 Abs. 3 ZPO – Ist vor der Rechtsmittelinstanz ein Verfahren über die Scheidungsfolgen hängig, so ist diese gemäss Art. 276 Abs. 3 ZPO für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen zust
-
Art. 41 eidg. Bürgerrechtsgesetz, § 21 Abs. 2 kant. Bürgerrechtsgesetz, § 2 Organisationsgesetz
-
Regeste:
– Gemäss Art. 41 eidg. BüG kann eine Einbürgerung nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen, das heisst mit einem u
-
§ 191 Abs. 1 lit. b StG
-
Regeste:
– Anspruch auf Steueraufschub . Die kurzfristige Fremdvermietung von deutlich weniger als zwei Jahren schliesst die Annahme einer Ersatzbeschaffung nicht aus. Der Entscheid für ein
-
Art. 33 lit. a DBG; § 30 Abs. 1 lit a StG
-
Regeste:
– Bei einer an den Kreditgeber entrichteten Abstandszahlung für die vorzeitige Aufhebung einer Festhypothek handelt es sich im Regelfall nicht um abzugsfähige Schuldzinsen (Erw. 3).A
-
Art. 158 ZPO
-
Regeste:
– Ein schutzwürdiges Interesse gemäss Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO kann auch in der Abklärung der Beweis- und Prozessaussichten liegen. Der Gesuchsteller hat glaubhaft zu machen, dass ihm di
-
Opferhilfe
-
Regeste:
Art. 1 und 13 f. OHG – Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (OHG, SR 312.5) – Die auf das gesetz gestützte Leistungspflicht des Staates ist subsidiär gegenü