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1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
Vorzeitige Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells in der Zuger Strafjustiz Änderung kantonaler Erlasse vom 25. Januar 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und 63 Abs. 1 der
1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission vom 30. Juni 2006 Vorzeitige Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells in der Zuger Strafjustiz Änderung kantonaler Erlasse vom ……… 2006 Der Kantonsrat
1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Vorzeitige Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells in der Zuger Strafjustiz Änderung kantonaler Erlasse vom ……… 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und 63 Abs. 1 der Kanton
2157.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
den Finanzkontrollen der beiden Kantone revidiert. In ihrem Bericht Nr. 20-2012 vom 3. April 2012 halten sie fest, dass die Jahresrechnung Gesetz und Vertrag ent- spricht. 11. Finanzstatus Gemäss § 38 Bst
2192.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
des Umwan d- lungssatzes an die versicherungstechnischen Realitäten (Senkung des Umwandlungssatzes) halten sich deshalb in Grenzen, was nachstehende Tabelle im Detail aufzeigt: Tabelle 3: Durchschnittlicher nicht willkürlich erhöhen kann, sondern sich an die Empfehlu n- gen des Pensionskassenexperten zu halten hat. Zudem ist der Vorstand paritätisch zusam- mengesetzt, sodass die Arbeitgeberseite gleiches nicht willkür- lich verändern kann, sondern sich an die Empfehlungen des Pensionskassenexperten zu halten hat. Zudem ist der Vorstand paritätisch zusammengesetzt, sodass die Arbeitgeberseite gle i- ches
3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
26200 Personen könnten nur noch 24‘600 Personen mit Trinkwas ser versorgt werden. Das Amt für Umwelt halte den Kiesabbau trotz dieser Einbussen für vertretbar, weil selbst ein zukünftig deutlich stei gender
2774.2 - Antwort des Regierungsrats
hierfür zuständige Finanzdirektion erscheint auch in Anbetracht dessen, dass bei der GVZG keine haltlosen Zustände herrschen, als angemessen. Seite 6/9 2774.2 -15559 8. a) Wie ist der Regierungsrat der wesentliche Verletzung der Anlagestrategie. Es sind Massnahmen einzuleiten, um die Anlagestrategie einzu- halten unter Berücksichtigung des nötigen Vorsichtsprinzips (gegenwärtig nicht bewer- teter/gehandelter ):  Einhaltung der Anlagestrategie sicherstellen (u.a. Grundsatz Abschnitt 3.1 Bst. e «Das Ei n- halten sämtlicher Anlagegrundsätze ist per Ende jedes Quartals zu überprüfen und längs- tens innerhalb eines
2845.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
waren auch in der vorberatenden Kommission vertreten. Finanzdirektor Heinz Tännler vertrat die Haltung des Regierungsrats. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintretensdebatte
2854.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
des Winterdienstes für die Schneeräumung und die Glättebekämpfung kann nicht an den Gemeindegrenzen halt machen. Ebenso ist für die optimierten Verkehrsflüsse eine übe r- geordnete einheitliche Betrachtungsweise
3292.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
men Gleich Leistungsgruppe 2: Unterhalt von kantonalen Tiefbauten 6 Fach- und termingerechter Unter- halt von Anlagen des Wasserbaus und der Kunstbauten Bevölkerung 80 % der Projekte ohne Bean- standung 80 bedürf- nisorientiert Gleich 14 Schulnetz21: Kantonales Netzwerk gesundheitsfördernder und nach- haltiger Schulen Gemeindliche Schulen, Brü- ckenangebote, Mittelschulen 80 % der Netzwerkschulen be- teiligen Anzahl 152 / 36 150 / 50 150 / 50 Gleich Bienenstände Anzahl 370 350 350 Gleich Hundehaltungen Haltungen / Vor- fälle 5'240 / 104 5'000 / 100 5'200 / 100 Steigend Eichpflichtige Messmittel (Eichwesen)

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