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Art. 10 Abs. 1 EOG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 lit. c EOV
Regeste: – Ein Beschwerdeführer der im Anschluss an seinen Militärdienst über keine Festanstellung verfügt, für mehrere Monate ins Ausland verreist, zugleich keine einzige Arbeitsbemühung unternomm
Art. 1 Abs. 3 BGBM, Art. 67 Abs. 3 SSV, § 4 Ziff. 38 Verwaltungsgebührentarif
Regeste: – Das BGBM gewährleistet Erwerbstätigen den freien und gleichberechtigten Zugang zum Markt, wobei als Erwerbstätigkeit jede nicht hoheitliche, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gilt. Die Aus
Erwachsenenschutzrecht
Regeste: Art. 433 ff. ZGB – Medizinische Massnahmen ohne Zustimmung des Patienten im Rahmen einer fürsorgerischen   Unterbringung ; Inhalt und Bedeutung des Behandlungsplans. Der Behandlungsplan a
Art. 31 AVIG, Art. 745 OR
Regeste: – Die absolute und unwiderrufliche Einstellung der Geschäftstätigkeit erfolgt nicht schon mit der Kündigung der Geschäftsräumlichkeiten und der Versicherung etc., sondern erst mit der Vert
§ 26 Abs. 1 PBG, § 55 Abs. 1 und Abs. 2 BO Stadt Zug
Regeste: § 26 Abs. 1 PBG, § 55 Abs. 1 BO Zug – Der geplante Bau von Alterswohnungen an der Waldheimstrasse in Zug liegt im öffentlichen Interesse. Die Wohnungen sind in der Zone OeIB Waldheim zonen
§ 196 StG
Regeste: – Die Kosten für eine vorzeitige Auflösung einer Festhypothek, eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung , können bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer weder als Verkaufserlös noch a
Art. 33c BeurkG, a§ 12 Abs. 2 BeurkG, § 16 Abs. 5 EG BGFA
Regeste: Begeht eine freiberufliche Urkundsperson besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen , kann ihr die Beurkundungsbefugnis selbst dann dauernd entzogen werden, wenn ihr Eintrag im  Anwalts
Ausgestaltung der Preiskurve
Regeste: Art. 11 lit. a und Art. 13 lit. f IVöB, § 12 lit. m SubV – Eine Preisspanne von 200 % ist grundsätzlich als unzulässig zu bezeichnen. Sie gewährleistet im vorliegenden Fall nicht, dass de
§ 14 Abs. 1 lit e und h EG BGFA i.V.m. § 14 Abs. 2 EG BGFA
Regeste: – Die Tätigkeit eines Anwalts  als Erbschaftsverwalter fällt weder unter das anwaltliche Berufsgeheimnis noch handelt es sich dabei um eine notarielle Dienstleistung, die unter den Schutz
Art. 9 AVIG
Regeste: – Für den Leistungsbezug gilt eine zweijährige Rahmenfrist, welche mit dem ersten Tag beginnt, an welchem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine einmal eröffnete Rahmenfris

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