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Rechtspflege
Regeste: § 9 Abs. 3 EG BGFA - Voraussetzungen, unter denen die Berechtigung zur Führung des Titels «Rechtsanwältin» bzw. «Rechtsanwalt» entzogen werden kann.Aus den Erwägungen: 1. Gemäss § 9 Abs.
Art. 450e Abs. 3 und 4 Satz 1 ZGB und Art. 433 ff. ZGB
Regeste: Art. 450e Abs. 3 ZGB – Auf das Gutachten des Sachverständigen ist auch dann abzustellen, wenn die betroffene Person eine einlässliche Untersuchung verweigert, der Sachverständige sich aber
§ 77 Abs. 4 Gemeindegesetz
Regeste: – Der Regierungsrat ist im konkreten Fall aus formellen Gründen nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde eingetreten, hat aber in den Erwägungen zu den abstimmungsrechtlichen Fragen wichtige Er
Vorsorgliche Massnahmen bei Kündigung eines Alleinvertriebsvertrags; Novenrecht
Regeste: Art. 261 ZPO und Art. 229 ZPO – Novenrecht im vorsorglichen MassnahmeverfahrenAus dem Sachverhalt: 1. Die Gesuchstellerin ist eine Gesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in (…)(act. 1/3).
Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA, Art. 9 BGFA
Regeste: Ein Anwalt , der während zehn Monaten unrechtmässig Arbeitslosenentschädigung in der Höhe von CHF 14'733.85 bezogen hat und dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 1
§ 62 Abs. 1 lit. a VRG; § 45 Abs. 2 PBG
Regeste: –  Beschwerdelegitimation bei kommunalen Bauvorhaben, die einen kantonalen Gesamtentscheid erfordern. Die Einsprache gegen die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung öffnet das Tor zum
§§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham
Regeste: – Bedeutung der Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Bauvorhaben in der  Ortsbildschutzzone im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens. Anforderungen an eine
Art. 134 Abs. 4 ZBG i.V.m Art. 274 Abs. 2 ZGB
Regeste: – Lehnt ein urteilsfähiges Kind den Umgang mit einem Elternteil kategorisch ab, so ist dieser aus Gründen des Kindeswohls auszuschliessen (Erw. 4.1). Sistierung des Besuchsrechts im vorl
Art. 270 ZPO
Regeste: – Die Einreichung einer Schutzschrift  gegen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren nach Art. 319 ff. ZPO ist zulässig (E. 1 - 2). Die Schutzschrift ist nach unbe
§ 11 PG
Regeste: – Jede auf einem neuen Grund beruhende Krankheit löst eine neue Sperrfrist  aus. Ein Zusammenzählen der Fehltage erfolgt damit nur (aber immerhin), wenn aufgrund derselben gesundheitliche

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