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Rechtspflege
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Regeste:
§ 9 Abs. 3 EG BGFA - Voraussetzungen, unter denen die Berechtigung zur Führung des Titels «Rechtsanwältin» bzw. «Rechtsanwalt» entzogen werden kann.Aus den Erwägungen:
1. Gemäss § 9 Abs.
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Art. 450e Abs. 3 und 4 Satz 1 ZGB und Art. 433 ff. ZGB
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Regeste:
Art. 450e Abs. 3 ZGB – Auf das Gutachten des Sachverständigen ist auch dann abzustellen, wenn die betroffene Person eine einlässliche Untersuchung verweigert, der Sachverständige sich aber
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§ 77 Abs. 4 Gemeindegesetz
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Regeste:
– Der Regierungsrat ist im konkreten Fall aus formellen Gründen nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde eingetreten, hat aber in den Erwägungen zu den abstimmungsrechtlichen Fragen wichtige Er
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Vorsorgliche Massnahmen bei Kündigung eines Alleinvertriebsvertrags; Novenrecht
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Regeste:
Art. 261 ZPO und Art. 229 ZPO – Novenrecht im vorsorglichen MassnahmeverfahrenAus dem Sachverhalt:
1. Die Gesuchstellerin ist eine Gesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in (…)(act. 1/3).
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Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA, Art. 9 BGFA
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Regeste:
Ein Anwalt , der während zehn Monaten unrechtmässig Arbeitslosenentschädigung in der Höhe von CHF 14'733.85 bezogen hat und dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 1
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§ 62 Abs. 1 lit. a VRG; § 45 Abs. 2 PBG
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Regeste:
– Beschwerdelegitimation bei kommunalen Bauvorhaben, die einen kantonalen Gesamtentscheid erfordern. Die Einsprache gegen die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung öffnet das Tor zum
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§§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham
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Regeste:
– Bedeutung der Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Bauvorhaben in der Ortsbildschutzzone im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens. Anforderungen an eine
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Art. 134 Abs. 4 ZBG i.V.m Art. 274 Abs. 2 ZGB
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Regeste:
– Lehnt ein urteilsfähiges Kind den Umgang mit einem Elternteil kategorisch ab, so ist dieser aus Gründen des Kindeswohls auszuschliessen (Erw. 4.1). Sistierung des Besuchsrechts im vorl
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Art. 270 ZPO
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Regeste:
– Die Einreichung einer Schutzschrift gegen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren nach Art. 319 ff. ZPO ist zulässig (E. 1 - 2). Die Schutzschrift ist nach unbe
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§ 11 PG
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Regeste:
– Jede auf einem neuen Grund beruhende Krankheit löst eine neue Sperrfrist aus. Ein Zusammenzählen der Fehltage erfolgt damit nur (aber immerhin), wenn aufgrund derselben gesundheitliche