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Voraussetzungen
Erste Voraussetzung für eine Revision ist eine vom gesetzlichen Mass abweichende Besteuerung. Die steuerpflichtige Person hat objektiv zu viel versteuert.Voraussetzung dafür, dass ein Revisionsverfahr
Unternehmensstiftungen
Bst. g StG). Auch die längerfristige Erhaltung eines Unternehmens oder seiner Arbeitsplätze durch Halten einer massgeblichen Beteiligung daran qualifiziert nicht per se als gemeinnützig. Hingegen kann im
Einwilligung der steuerpflichtigen Person
Eine Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde kann durch Vorlage einer schriftlichen nähere Steuerangaben direkt bei den Steuerbehörden verlangen, oder die steuerpflichtige Person kann die Steuerbehörde bea
Abzug von behinderungsbedingten Kosten
Gemäss§ 30 Bst. i StG bzw. Art. 33 Abs. 1 Bst h bis DGB können behinderungsbedingte Kosten der steuerpflichtigen Person oder der von ihr unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinne des Behinde
Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Der Umfang der Steuerpflicht, die Steuerperiode und die Steuerbemessungsgrundlage sind einerseits eng miteinander verknüpft und andererseits im Steuergesetz in verschiedenen Paragraphen geregelt. Aus
Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
Bst. g StG). Auch die längerfristige Erhaltung eines Unternehmens oder seiner Arbeitsplätze durch Halten einer massgeblichen Beteiligung daran qualifiziert nicht per se als gemeinnützig. Hingegen kann im
Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
Bei in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten sind beide Eheteile steuerpflichtig, so dass jeder Eheteil unabhängig vom anderen ein Auskunftsrecht hat. Getrennt lebende und geschiedene Eheleute haben Akt
Zuständigkeit und Verfahrensrecht
Für die Inventaraufnahme ist das Erbschaftsamt der Gemeinde zuständig, in welcher die verstorbene Person ihren letzten steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Die Kantonale Steuerverwaltung
Voraussetzungen
Während die §§ 139 ff. StG die Revision rechtskräftiger Verfügungen und Entscheide zugunsten des Steuerpflichtigen regeln, regeln die §§ 144 ff. StG das Verfahren zur Revision rechtskräftiger Verfügun
Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
Die nach Statuten oder Reglement der Vorsorgeeinrichtung laufenden ordentlichen Beiträge sind grundsätzlich abzugsfähig (§ 30 Bst. d StG und Art. 33 Bst. d DBG). Ausgenommen sind offensichtlich überse

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