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Bisherige Steuerpraxis
Zum Verhältnis von Einkauf und Kapitalbezug gab es bis zur 1. BVG-Revision keine Vorschriften im Vorsorgerecht. Die Steuerbehörden prüften jedoch Einkäufe kurz vor der Pensionierung, bei Wegzug ins Au
Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
Nach § 55 Abs. 1 StG beginnt die Steuerpflicht juristischer Personen mit der Gründung, mit der Verlegung ihres Sitzes oder ihrer tatsächlichen Verwaltung in den Kanton oder mit dem Erwerb von im Kanto
Erläuterungen zu § 144 - Nachsteuern
Während die §§ 139 ff. StG die Revision rechtskräftiger Verfügungen und Entscheide zugunsten des Steuerpflichtigen regeln, regeln die §§ 144 ff. StG das Verfahren zur Revision rechtskräftiger Verfügun
Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
Hinweis: Das nachfolgende Beispiel behandelt den Zuzug aus dem Ausland. Der Fall des Wegzugs ins Ausland ist steuerlich analog zu behandeln. Sachverhalt: Das Ehepaar Y hat 2 Kinder, zieht am 1. März
Voraussetzungen allgemein
Zur Geltendmachung des Kinderdrittbetreuungskostenabzuges sind folgende Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen: Die Kosten für das drittbetreute Kind entstehen vor der Vollendung des 14. Altersjahres
Revisionsgründe
Gemäss § 139 StG kann eine rechtskräftige Verfügung oder ein rechtskräftiger Entscheid auf Antrag oder von Amtes wegen zugunsten der steuerpflichtigen Person revidiert werden, wenn folgende vorliegen
Anerkennung als juristische Person
Nach § 23 Abs. 1 VStG der Verordnung zum Steuergesetz hat eine juristische Person, deren Gründung oder Bestand offensichtlich ausschliesslich der Steuerumgehung oder Steuerverschiebung dient, keinen A
Grundsätzliches zu Gebäudeunterhaltskosten
Die Kosten des Unterhaltes von Grundstücken und Gebäuden sind vom rohen Einkommen abziehbar (§29 Abs. 2 StG und § 13 VO; Art. 32 Abs. 2 DBG und 3 Verordnungen der direkten Bundessteuer SR 642.116, 642
Aufwendungen im direkten resp. indirekten Zusammenhang mit der Erzielung steuerbarer Erträge
Für Steuerzwecke ist zwischen zwei Arten von Aufwendungen zu unterscheiden (§ 64 Abs. 2 StG und Art. 66 Abs. 2 DBG): Aufwendungen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Erzielung steuerbarer
Einkauf von Beitragsjahren der beruflichen Vorsorge (gültig ab 1.1.2006)
Zum Verhältnis von Einkauf und Kapitalbezug gab es bis zur 1. BVG-Revision keine Vorschriften im Vorsorgerecht. Die Steuerbehörden prüften jedoch Einkäufe kurz vor der Pensionierung, bei Wegzug ins Au

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