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Bisherige Steuerpraxis
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Zum Verhältnis von Einkauf und Kapitalbezug gab es bis zur 1. BVG-Revision keine Vorschriften im Vorsorgerecht. Die Steuerbehörden prüften jedoch Einkäufe kurz vor der Pensionierung, bei Wegzug ins Au
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Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
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Nach § 55 Abs. 1 StG beginnt die Steuerpflicht juristischer Personen mit der Gründung, mit der Verlegung ihres Sitzes oder ihrer tatsächlichen Verwaltung in den Kanton oder mit dem Erwerb von im Kanto
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Erläuterungen zu § 144 - Nachsteuern
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Während die §§ 139 ff. StG die Revision rechtskräftiger Verfügungen und Entscheide zugunsten des Steuerpflichtigen regeln, regeln die §§ 144 ff. StG das Verfahren zur Revision rechtskräftiger Verfügun
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Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
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Hinweis: Das nachfolgende Beispiel behandelt den Zuzug aus dem Ausland. Der Fall des Wegzugs ins Ausland ist steuerlich analog zu behandeln.
Sachverhalt: Das Ehepaar Y hat 2 Kinder, zieht am 1. März
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Voraussetzungen allgemein
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Zur Geltendmachung des Kinderdrittbetreuungskostenabzuges sind folgende Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen: Die Kosten für das drittbetreute Kind entstehen vor der Vollendung des 14. Altersjahres
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Revisionsgründe
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Gemäss § 139 StG kann eine rechtskräftige Verfügung oder ein rechtskräftiger Entscheid auf Antrag oder von Amtes wegen zugunsten der steuerpflichtigen Person revidiert werden, wenn folgende vorliegen
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Anerkennung als juristische Person
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Nach § 23 Abs. 1 VStG der Verordnung zum Steuergesetz hat eine juristische Person, deren Gründung oder Bestand offensichtlich ausschliesslich der Steuerumgehung oder Steuerverschiebung dient, keinen A
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Grundsätzliches zu Gebäudeunterhaltskosten
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Die Kosten des Unterhaltes von Grundstücken und Gebäuden sind vom rohen Einkommen abziehbar (§29 Abs. 2 StG und § 13 VO; Art. 32 Abs. 2 DBG und 3 Verordnungen der direkten Bundessteuer SR 642.116, 642
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Aufwendungen im direkten resp. indirekten Zusammenhang mit der Erzielung steuerbarer Erträge
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Für Steuerzwecke ist zwischen zwei Arten von Aufwendungen zu unterscheiden (§ 64 Abs. 2 StG und Art. 66 Abs. 2 DBG):
Aufwendungen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Erzielung steuerbarer
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Einkauf von Beitragsjahren der beruflichen Vorsorge (gültig ab 1.1.2006)
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Zum Verhältnis von Einkauf und Kapitalbezug gab es bis zur 1. BVG-Revision keine Vorschriften im Vorsorgerecht. Die Steuerbehörden prüften jedoch Einkäufe kurz vor der Pensionierung, bei Wegzug ins Au