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Satzbestimmung: regelmässige und nicht regelmässige Einkünfte
Bei unterjähriger Steuerpflicht ist für die Satzbestimmung stets zwischen regelmässig und nicht regelmässig fliessenden Einkünften zu unterscheiden. Regelmässig fliessend sind Einkünfte, die über die
Kosten ohne Schuldzinsencharakter
sind unter anderem:Aufwendungen zur Schuldentilgung (Amortisation) sind nicht abzugsfähig (§ 32 Bst. c StG und Art. 34 Bst c DBG).Leasingraten für privat genutzte Güter enthalten keine abzugsfähigen
Erläuterungen zu § 108 - Geheimhaltungspflicht
Wer mit dem Vollzug des Steuergesetzes betraut ist oder dazu beigezogen wird, muss gemäss § 108 StG über Tatsachen, die ihr oder ihm in Ausübung ihres oder seines Amtes bekannt werden, und über die Ve
Allgemeines (Eltern, Verwandte, Drittpersonen)
Gemäss Art. 33 Abs. 3 DBG können steuerpflichtige Personen, die für den Unterhalt der Kinder sorgen und mit ihnen im gleichen Haushalt leben, den Kinderdrittbetreuungskostenabzug geltend machen. Grund
Änderung der Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit
Art. 22 Abs. 2 StHG behandelt die Folgen der Begründung, Änderung oder Aufhebung von Nebensteuerdomizilen im interkantonalen Verhältnis. Dieses Nebensteuerdomizil kann jenes einer Betriebsstätte oder
Nicht abziehbare Kosten
Nicht abziehbar sind insbesondere die folgenden Aufwendungen: wertvermehrende Aufwendungen für Neueinrichtungen und Verbesserung von Liegenschaften. Diese sind grundsätzlich bei der Grundstückgewi
Auskünfte an Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
Die Kantonale Steuerverwaltung veranlagt und erhebt auch die direkten Steuern der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden. Die Gemeinden sind bezüglich der Gemeindesteuern Inhaber der entsprechenden St
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
Nach § 23 Abs. 1 VStG der Verordnung zum Steuergesetz hat eine juristische Person, deren Gründung oder Bestand offensichtlich ausschliesslich der Steuerumgehung oder Steuerverschiebung dient, keinen A
Verlustverrechnung von Vorjahresverlusten bei Fusionen mit ausserkantonalen Gesellschaften
Die gleiche Regelung, die für die Übernahme ausserkantonal erlittener Vorjahresverluste bei Sitzverlegungen gilt, ist auch bei Fusionen von Gesellschaften mit Geschäftsorten in verschiedenen Kantonen
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil

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