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2068.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2068.1 Laufnummer 13848 Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 12. Juli 2011 Sehr geehrte Frau Präsidentin Se
2488.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2407.3/2488.3 Laufnummer 15571 Motion der ad-hoc Kommission zur Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV- Einwohnerkontrolle betreffend Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Infor
2443.0 - gedruckter Bericht
gute Erschlies- sung der Wohn- und Arbeits- gebiete Einwohner/innen, Pendelnde 295 Haltestellen und Bahnhöfe 295 Haltestellen und Bahnhöfe Gleich A Planung, Projektierung und Bauaufsicht von Bahnprojekten ist zuständig für den Schutz der Zuger Wälder, der Gewässer- und Wildlebensräume sowie die nach- haltige Nutzung von Holz-, Fisch- und Wildbeständen. Zu den Kernaufgaben des Amtes gehören das Planen und Stunden Maximalaufwand Fischerei- aufsicht unter 1’000 Stunden Sinkend 14 Sicherstellung einer nach- haltigen Nutzung der Wild- bestände durch die Jagd Jägerschaft, Öffentlichkeit Jagdliche Nutzung mind. 400
2652.4a - Beilage Synopse
gebunden gelten namentlich auch diejenigen Ausgaben, a) die der Werterhaltung, dem zeitgemässen Unter- halt und dem Umbau von Sachanlagen dienen, ohne den Zweck oder die vorhandenen Kapazitä- ten erheblich itsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und andere Amtsstellen sowie zur Er- füllung der oder den Präsidenten des Obergerichts bzw. des Verwaltungsgerichts. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und andere Amtsstellen sowie zur Er- füllung der Zeugnispflicht in g
2652.3a - Beilage Synopse
gebunden gelten namentlich auch diejenigen Ausgaben, a) die der Werterhaltung, dem zeitgemässen Unter- halt und dem Umbau von Sachanlagen dienen, ohne den Zweck oder die vorhandenen Kapazitä- ten erheblich itsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und andere Amtsstellen sowie zur Er- füllung der oder den Präsidenten des Obergerichts bzw. des Verwaltungsgerichts. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und andere Amtsstellen sowie zur Er- füllung der Zeugnispflicht in g
2676.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2676.1 Laufnummer 15288 Kleine Anfrage der SP-Fraktion zum Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats (BGS 151.2) Antwort des Regierungsrats vom 4. Oktober 2016 Sehr
2659.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2659.10 Laufnummer 15613 Projekt «Regierung und Verwaltung 2019» Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung) vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1) Teilrevision des Gesetzes ü
2734.1 - Postulatstext
70:40 Stim- men überwiesen). Die Postulanten sind überzeugt, dass mit einer dezidierten und klaren Haltung der Zuger R e- gierung den Gemeinden ein starker Rückhalt bei den Verhandlungen mit der Post gew
1575.2 - Antwort des Regierungsrates
ion betreffend Total- revision der Verfassung des Kantons Zug eingereicht. Die Interpellierenden halten fest, dass die Kantonsverfassungen der Nachbarkantone Luzern, Zürich und Schwyz in den vergangenen
2744.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und ein verliehenes Zuger Werkjahr prägten das vergangene Jahr. Die Kantonale Kunstsammlung machte Halt im Kunsthaus Zug und der Zuger Anerkennungspreis wurde verliehen. Die interkantonale Zusammenarbeit industrielle Revolution genannt – ist auch für das GIBZ neben grundlegenden und praktischen Nach- haltigkeitsfragen ein zentrales Thema. So wurden die methodisch-didaktischen Verfahrensweisen in der berufsbezogenen Einschätzung der einzelnen Einheiten ergibt sich eine Gesamtübersicht über die Führung des Staatshaus- haltes und damit eine wichtige Grundlage für die Bestätigung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Staa

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