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2068.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2068.1 Laufnummer 13848 Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 12. Juli 2011 Sehr geehrte Frau Präsidentin Se
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2488.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2407.3/2488.3 Laufnummer 15571 Motion der ad-hoc Kommission zur Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV- Einwohnerkontrolle betreffend Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Infor
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2443.0 - gedruckter Bericht
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gute Erschlies- sung der Wohn- und Arbeits- gebiete Einwohner/innen, Pendelnde 295 Haltestellen und Bahnhöfe 295 Haltestellen und Bahnhöfe Gleich A Planung, Projektierung und Bauaufsicht von Bahnprojekten ist zuständig für den Schutz der Zuger Wälder, der Gewässer- und Wildlebensräume sowie die nach- haltige Nutzung von Holz-, Fisch- und Wildbeständen. Zu den Kernaufgaben des Amtes gehören das Planen und Stunden Maximalaufwand Fischerei- aufsicht unter 1’000 Stunden Sinkend 14 Sicherstellung einer nach- haltigen Nutzung der Wild- bestände durch die Jagd Jägerschaft, Öffentlichkeit Jagdliche Nutzung mind. 400
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2652.4a - Beilage Synopse
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gebunden gelten namentlich auch diejenigen Ausgaben, a) die der Werterhaltung, dem zeitgemässen Unter- halt und dem Umbau von Sachanlagen dienen, ohne den Zweck oder die vorhandenen Kapazitä- ten erheblich itsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und andere Amtsstellen sowie zur Er- füllung der oder den Präsidenten des Obergerichts bzw. des Verwaltungsgerichts. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und andere Amtsstellen sowie zur Er- füllung der Zeugnispflicht in g
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2652.3a - Beilage Synopse
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gebunden gelten namentlich auch diejenigen Ausgaben, a) die der Werterhaltung, dem zeitgemässen Unter- halt und dem Umbau von Sachanlagen dienen, ohne den Zweck oder die vorhandenen Kapazitä- ten erheblich itsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und andere Amtsstellen sowie zur Er- füllung der oder den Präsidenten des Obergerichts bzw. des Verwaltungsgerichts. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und andere Amtsstellen sowie zur Er- füllung der Zeugnispflicht in g
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2676.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2676.1 Laufnummer 15288 Kleine Anfrage der SP-Fraktion zum Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats (BGS 151.2) Antwort des Regierungsrats vom 4. Oktober 2016 Sehr
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2659.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2659.10 Laufnummer 15613 Projekt «Regierung und Verwaltung 2019» Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung) vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1) Teilrevision des Gesetzes ü
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2734.1 - Postulatstext
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70:40 Stim- men überwiesen). Die Postulanten sind überzeugt, dass mit einer dezidierten und klaren Haltung der Zuger R e- gierung den Gemeinden ein starker Rückhalt bei den Verhandlungen mit der Post gew
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1575.2 - Antwort des Regierungsrates
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ion betreffend Total- revision der Verfassung des Kantons Zug eingereicht. Die Interpellierenden halten fest, dass die Kantonsverfassungen der Nachbarkantone Luzern, Zürich und Schwyz in den vergangenen
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2744.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und ein verliehenes Zuger Werkjahr prägten das vergangene Jahr. Die Kantonale Kunstsammlung machte Halt im Kunsthaus Zug und der Zuger Anerkennungspreis wurde verliehen. Die interkantonale Zusammenarbeit industrielle Revolution genannt – ist auch für das GIBZ neben grundlegenden und praktischen Nach- haltigkeitsfragen ein zentrales Thema. So wurden die methodisch-didaktischen Verfahrensweisen in der berufsbezogenen Einschätzung der einzelnen Einheiten ergibt sich eine Gesamtübersicht über die Führung des Staatshaus- haltes und damit eine wichtige Grundlage für die Bestätigung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Staa