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Verwaltungspraxis
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Regeste: Art. 93 BGG – Sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen sind Zwischenentscheide, die nur eingeschränkt selbständig anfechtbar sind. Im vorliegenden Fall liegt kein nicht wiedergutzumachend
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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Regeste: Art. 93 BGG – Sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen sind Zwischenentscheide, die nur eingeschränkt selbständig anfechtbar sind. Im vorliegenden Fall liegt kein nicht wiedergutzumachend
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§ 7 FHG
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Regeste:
– Das Verwaltungsvermögen zeichnet sich gegenüber dem Finanzvermögen dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finanzvermög
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Verfahrensrecht
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Regeste: Art. 93 BGG – Sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen sind Zwischenentscheide, die nur eingeschränkt selbständig anfechtbar sind. Im vorliegenden Fall liegt kein nicht wiedergutzumachend
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Tugium 27 (2012) 7_14
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Der Nachlass der bis Ende des 18. Jahrhundert bedeutenden Zuger Familie Zurlauben, die "Zurlaubiana", enthält bedeutende Quellen zur Zuger und Schweizer Geschichte.
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Personalziitig 82 (2017): Polizeiarbeit
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Um 1900 setzte bei der Zuger Polizei ein Moderinisierungsprozess ein, der bis heute anhält. Nach und nach wurden neue Arbeitswerkzeuge und Hilfsmittel eingeführt, welche eine zeitgemässe Polizeiarbei
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Personalziitig 70 (2014): Gesundheit
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Gross war der Schreck, als Ende Mai 2010 sechzehn Baarer Schüler an Tuberkulose erkrankten. Ein Spitalaufenthalt und monatelanges Einnehmen von Antibiotika waren erforderlich. Früher führte die Erkra
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Elektronischer Geschäftsverkehr
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Elektronische Eingaben an das Konkursamt Die elektronische Übermittlung von Eingaben bei den Betreibungs- und Konkursämtern ist in Art. 33a SchKG geregelt. Damit Sie diese Möglichkeit nützen können,
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Kontakt
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Mit den Bus-Linien 6, 7, 11 und 16 der Zugerland Verkehrsbetriebe bis zur Haltestelle "Aabachstrasse"
Mit dem Zug: Haltestelle "Zug Bahnhof", danach zwei Minuten zu Fuss Richtung Herti (Grafenauweg)
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Merkblatt zum Verzicht auf eine eingeschränkte Revision
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Merkblatt enthält Informationen und Hinweise zum Verzicht auf die Revisionsstelle, Opting-out