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Verwaltungspraxis
Regeste: Art. 93 BGG – Sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen sind Zwischenentscheide, die nur eingeschränkt selbständig anfechtbar sind. Im vorliegenden Fall liegt kein nicht wiedergutzumachend
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
Regeste: Art. 93 BGG – Sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen sind Zwischenentscheide, die nur eingeschränkt selbständig anfechtbar sind. Im vorliegenden Fall liegt kein nicht wiedergutzumachend
§ 7 FHG
Regeste: – Das Verwaltungsvermögen zeichnet sich gegenüber dem Finanzvermögen dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finanzvermög
Verfahrensrecht
Regeste: Art. 93 BGG – Sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen sind Zwischenentscheide, die nur eingeschränkt selbständig anfechtbar sind. Im vorliegenden Fall liegt kein nicht wiedergutzumachend
Tugium 27 (2012) 7_14
Der Nachlass der bis Ende des 18. Jahrhundert bedeutenden Zuger Familie Zurlauben, die "Zurlaubiana", enthält bedeutende Quellen zur Zuger und Schweizer Geschichte.
Personalziitig 82 (2017): Polizeiarbeit
Um 1900 setzte bei der Zuger Polizei ein Moderinisierungsprozess ein, der bis heute anhält. Nach und nach wurden neue Arbeitswerkzeuge und Hilfsmittel eingeführt, welche eine zeitgemässe Polizeiarbei
Personalziitig 70 (2014): Gesundheit
Gross war der Schreck, als Ende Mai 2010 sechzehn Baarer Schüler an Tuberkulose erkrankten. Ein Spitalaufenthalt und monatelanges Einnehmen von Antibiotika waren erforderlich. Früher führte die Erkra
Elektronischer Geschäftsverkehr
Elektronische Eingaben an das Konkursamt Die elektronische Übermittlung von Eingaben bei den Betreibungs- und Konkursämtern ist in Art. 33a SchKG geregelt. Damit Sie diese Möglichkeit nützen können,
Kontakt
Mit den Bus-Linien 6, 7, 11 und 16 der Zugerland Verkehrsbetriebe bis zur Haltestelle "Aabachstrasse" Mit dem Zug: Haltestelle "Zug Bahnhof", danach zwei Minuten zu Fuss Richtung Herti (Grafenauweg)
Merkblatt zum Verzicht auf eine eingeschränkte Revision
Merkblatt enthält Informationen und Hinweise zum Verzicht auf die Revisionsstelle, Opting-out

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