Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7590 Inhalte gefunden
§ 44 Baubewilligungsfreie Vorhaben
1 Unter Vorbehalt des Bundesrechts und anderer notwendiger Bewilligungen bedürfen ausserhalb der Bauzone in der Regel folgende Bauten und Anlagen keiner Baubewilligung , jedoch einer Bauanzeige: a)
2011: Regierungsrat
Die Beschwerdeführerin wehrt sich gegen die Abweisung eines Baugesuchs für den Neubau einer Mobilfunkanlage . Zunächst wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt, da sich die Beschwe
Novartis-Ausbildungszentrum: Beschwerdeverfahren pendent halten
Novartis-Ausbildungszentrum: Beschwerdeverfahren pendent halten
§ 46c Inanspruchnahme von Drittgrundstücken: Umfang
1 Jede Grundeigentümerschaft ist berechtigt, Nachbargrundstücke zu betreten und vorübergehend zu benutzen, soweit es, Vorbereitungshandlungen eingeschlossen, für die Erstellung, die Veränderung ode
§ 38 Grünflächenziffer
1 Die  Grünflächenziffer (GZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche (aGrF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenfläch
Verfahrensbestimmungen
1 Die  Baudirektion lässt kantonale Richtpläne vor der Beschlussfassung durch die zuständige Behörde öffentlich auflegen. 2 Wer beim kantonalen Richtplanverfahren mitwirken will, kann der Baudir
§ 67 Rechtsschutz
1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. 2 Vorbehalten bleibt: a)  Baueinsprachen erfolgen vor dem Entscheid des Gemeinderates über das B
§ 5 Zuständigkeiten – Baudirektion
1 Die Baudirektion ist  Aufsichtsbehörde für die Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes und fördert und überwacht den Vollzug des Planungs- und Baugesetzes. 2 Die Baudirektion a)  führt den kantona
§ 18 Kleinbauten und Anbauten
1 Kleinbauten sind freistehende Gebäude, enthalten nur Nebennutzflächen. 2 Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut und enthalten nur Nebennutzflächen. 3   Klein- und Anbauten dürfe
Rechtsschutz, Vollstreckung und Strafbestimmungen
1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. 2 Vorbehalten bleibt: a)  Baueinsprachen erfolgen vor dem Entscheid des Gemeinderates über das B

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch